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Lobbyregistergesetz
Die Kindernothilfe fällt mit ihrer Advocacy-Arbeit unter das Lobbyregistergesetz, da wir uns seit mehr als 30 Jahren auf politischer Ebene für Kinderrechte einsetzen.
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Kontrolle bei der Kindernothilfe
Die Kindernothilfe arbeitet mit einer umfassenden internen und externen Kontrolle, um sicherzustellen, dass alle Spenden genau für den Zweck verwendet werden, für den sie bestimmt sind.
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Kontrolle bei den lokalen Partnern
Durch das Projektcontrolling und die Projektbegleitung soll gewährleistet werden, dass die von der Kindernothilfe geförderten Projekte die Lebenssituation von Kindern und ihren Familien nachhaltig verbessert werden. Es wird sichergestellt, dass die nötigen Projektmittel sinnvoll eingesetzt werden.
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