Zum Inhalt springen

Ein Kind sitzt mit dem Rücken zur Kamera auf einem Stein und telefoniert (Quelle: Christian Nusch)

Antikorruptions- und Kinderschutz-          Bericht 2025

Im Jahr 2025 hat das Antikorruptionsteam vier neue Fälle bearbeitet. In keinem der Fälle konnte Korruption nachgewiesen werden.

Die Bearbeitung zeigte, wie komplex und schwierig die Behandlung von Verdachtsfällen sein kann: Zum Teil überschnitten sich erhobene Vorwürfe mit Safeguarding-Themen – damit sind v. a. Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt gemeint. Trotz möglicher Bezüge zu Machtmissbrauch erfordern solche Fälle wegen ihrer Sensibilität ein eigenes Vorgehen und psychologische Expertise.
Ebenso widerriefen Whistleblower ihre Anschuldigungen oder blieben in ihnen vage und allgemein. In einem Fall wurde auch die lokale Polizei eingeschaltet, die ihrerseits Ermittlungen aufnahm und die Vorwürfe schließlich offiziell zurückwies.

Neben der Bearbeitung von Korruptionsverdachtsfällen bilden ebenso die Themen „Korruptionsprävention“ und „Risikoreduktion“ Schwerpunkte unserer Arbeit. Wie in den Vorjahren arbeiteten wir eng mit den Kolleginnen und Kollegen in den Projektländern zusammen. So gab es in Pakistan einen Workshop für Mitarbeitende, in dem sie lernten, Korruptionsrisiken zu analysieren und zu reduzieren sowie einen Umgang mit Korruptions- und Verdachtsfällen zu entwickeln. Ähnliche Workshops sind für Indien, Nepal und die Philippinen geplant.

Im Jahr 2025 wurden dem Kinderschutzteam sechs Fälle gemeldet. In fünf Fällen wurde ein Fallmanagement-Team gebildet und mit der Partnerorganisation Untersuchungen eingeleitet sowie Maßnahmen vereinbart. Dabei handelte es sich um unterschiedliche Fälle der körperlichen und psychischen Gewalt sowie in einem Fall um sexuelle Gewalt. Im letzteren Fall hatte die Partnerorganisation bereits Untersuchungen eingeleitet, den Mitarbeiter suspendiert und bei den lokalen Behörden zur Anzeige gebracht. Ein Fall, der über das digitale Meldesystem anonym gemeldet wurde, konnte nicht weiterverfolgt werden, da die Hinweise nicht ausreichend konkret waren und der Hinweisgeber sich auf Nachfragen nicht mehr gemeldet hat.

Eine Verdachtsmeldung kann die Kindernothilfe auf diversen Wegen erreichen – grundsätzlich von jeder Person. Meist erfolgt sie über Partner im Ausland, ggf. unter Einbindung lokaler Koordinationsstellen oder Ombudspersonen, oder über das digitale Kindernothilfe-Meldesystem. Bei jedem gemeldeten Verdacht greift das interne Fallmanagement. Bei Verdachtsfällen gegen Mitarbeitende von Partnerorganisationen gilt zudem deren Kinderschutz-Policy sowie Fallmanagement-System. Die Kindernothilfe kann hierbei unterstützend begleiten und wird über den Fallverlauf regelmäßig informiert. Alle Partner werden darin geschult, eigene Kinderschutzsysteme zu entwickeln. Weitere Informationen dazu stehen im neu überarbeiteten Kinderschutzkonzept der Kindernothilfe.

Mehr anzeigen
  • „Missbrauch anvertrauter Macht und anvertrauter Gelder zu privatem Nutzen oder Vorteil.“

    Z. B.:

    • Bestechung und Bestechlichkeit
    • Beschleunigungszahlungen bzw. Schmiergelder
    • Erpressung, Betrug und Veruntreuung
    • Nepotismus
    • private Nutzung von Projektautos und -computern
    • Einflussnahme zum privaten Vorteil
    • Mitarbeitende der Kindernothilfe sowie der Landeskoordinationen und Mitglieder der Gremien/Aufsichtsorgane
    • Dienstleister:innen, Berater:innen
    • Partnerorganisationen und deren Mitarbeitende
    • An eine externe Ombudsperson: ombudsperson.kindernothilfe@gmail.com
    • Ans Antikorruptions-Team: anti-corruption.team@knh.de
    • An alle Kindernothilfe-Mitarbeitende, die gemäß der Policy umgehend das Antikorruptions-Team informieren.

    Die Kindernothilfe garantiert die Anonymität von Whistleblowern im Rahmen des Fallmanagements. Wir arbeiten nach dem Grundsatz der Unschuldsvermutung und dulden keine Verleumdung

    • Welche Fakten liegen vor? Was hat sich wann wie ereignet?
    • Welche Organisation und welche Personen sind involviert?
    • Gibt es bereits Beweisdokumente?
  • Das Antikorruptions-Team prüft gemeldete Korruptions- und Verdachtsfälle. Es setzt ein Fallmanagement-Team ein, das zunächst eine erste Einschätzung des Sachverhalts vornimmt. Das Fallmanagement-Team beschließt die weitere Vorgehensweise zur Aufklärung der Vorwürfe und entscheidet über Maßnahmen und Sanktionen. 
  • Die Kindernothilfe toleriert keine Korruption. Je nach Sachverhalt behält sie sich folgende Sanktionierungen vor:

    • Kindernothilfe-Mitarbeitende werden disziplinarisch und arbeitsrechtlich belangt.
    • Kindernothilfe-Mitarbeitende, Partnerorganisationen und/oder deren Mitarbeitende müssen Schadenersatz zahlen bzw. Gelder zurückzahlen.
    • Kindernothilfe-Organmitglieder werden abberufen; Vereinsmitglieder werden aus dem Verein ausgeschlossen.
    • Die Kindernothilfe leitet eine Strafverfolgung in Deutschland und ggf. im Ausland ein.
    • Die Zusammenarbeit mit der betroffenen Partnerorganisation/den betroffenen Projekten wird beendet.
    • Die Kindernothilfe meldet Korruptionsfälle an andere Geberorganisationen, damit diese ihrerseits ihre Partner bzw. Projekte überprüfen. 

Das könnte Sie auch interessieren

Das Antikorruptions-Team - zwei Frauen, ein Mann (Quelle: Ralf Krämer)

Unser Antikorruptionsteam

Seit 2019 gibt es in der Kindernothilfe-Geschäftsstelle ein Antikorruptionsteam. Ein Interview zu Aufgaben und Maßnahmen des Teams.
Cover des Kinderschutzkonzepts der Kindernothilfe

Unser Kinderschutzkonzept

Das Kinderschutzkonzept ist die Grundlage unserer Arbeit, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen