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GEAS-Reform
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Kindernothilfe fordert Anpassung bei Asylgesetz: Keine Haft für Kinder

Kindernothilfe Hilfe fuer syrische Kinder im Kinderschutzzentrum. Quelle: Jakob Studnar
Kinder auf der Flucht brauchen besonderen Schutz (Quelle: Jakob Studnar WAZ fotopool)
Kindernothilfe Hilfe fuer syrische Kinder im Kinderschutzzentrum. Quelle: Jakob Studnar
Kinder auf der Flucht brauchen besonderen Schutz (Quelle: Jakob Studnar WAZ fotopool)

(Berlin, 30. Juli 2025) – Das Bundeskabinett will am Mittwoch den Gesetzentwurf zur GEAS-Reform beschließen. Die Kindernothilfe befürchtet mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems eine Verschärfung der Situation für geflüchtete Kinder und fordert dringend Nachbesserungen. 

„Deutschland hat einen klaren Auftrag aus der Kinderrechtskonvention, alle Kinder zu schützen“, sagt Judith Striek, Advocacy Officer bei der Kindernothilfe mit Blick auf den von der neuen Bundesregierung veränderten Text zur Umsetzung der GEAS-Reform. Das Kindeswohl müsse im Fokus stehen: „Haft ist nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.“ Der Gesetzentwurf geht nicht nur weit über den im vergangenen Jahr beschlossenen Entwurf, sondern selbst über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus. So sollen unter anderem Haft und haftähnliche Unterbringungsmöglichkeiten für Schutzsuchende in Deutschland stark ausgeweitet werden – dabei sind Kinder nicht ausgenommen.

Die Kindernothilfe hat gemeinsam mit acht weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen ein Gutachten zu den kinderrechtlichen Aspekten der GEAS-Reform in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist eindeutig: „Die Verschärfungen sind nicht nur unverhältnismäßig und verstoßen gegen die Kinderrechte“, so Prof. Constantin Hruschka, Rechtsexperte und Mitautor des Gutachtens. „Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss sein, Freiheitsbeschränkungen von Kindern zu vermeiden und sie bestmöglich zu schützen.“

Die Kindernothilfe appelliert daher an den Bundestag, den Gesetzentwurf im Sinne der Kinderrechte zu überarbeiten. „Es braucht vor allem verbindliche Standards für eine kindgerechte Unterbringung, den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für alle Kinder sowie die Beibehaltung des Familienasyls“, sagt Judith Striek, „Familien auseinanderzureißen verletzt ganz klar den Schutzanspruch von Kindern“.

Das Rechtsgutachten steht hier zum Download bereit.

Die Kindernothilfe setzt sich seit über 65 Jahren in 36 Ländern für die Rechte und den Schutz von Kindern und ihren Familien ein. In ihrem Wirken orientiert sie sich an der UN-Kinderrechtskonvention.

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