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Bündnis Entwicklung Hilft verurteilt Arbeitsverbot für afghanische Frauen

Bündnis Entwicklung Hilft verurteilt zusammen mit seinen Bündnis-Mitgliedern und ihren Partnern das Arbeitsverbot für afghanische Frauen bei nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen, das die Taliban am 24. Dezember 2022 in Afghanistan verhängt haben.

Frauen spielen für die humanitäre Hilfe eine entscheidende Rolle. Sie sorgen dafür, dass Millionen bedürftige Frauen und Kinder Zugang zu Hilfsleistungen bekommen und dabei kulturelle und religiöse Bräuche respektiert werden. Das Verbot hat katastrophale Auswirkungen auf die afghanische Bevölkerung: Lebensrettende Nahrungsmittelverteilungen, dringend benötigte medizinische Versorgung und Bildungsangebote für Frauen und Mädchen sind ab sofort unmöglich. Das Verbot wird die ohnehin höchst angespannte Lage der Menschen in Afghanistan weiter verschärfen.

Der Ausschluss von Frauen als Mitarbeitende von Nichtregierungsorganisationen stellt eine weitere schwere Verletzung der fundamentalen Grundrechte afghanischer Frauen sowie humanitärer Prinzipien dar. Mit dem Arbeitsverbot ist eine Grenze überschritten, die nicht hingenommen werden kann. Unter diesen Bedingungen haben die Bündnis-Mitglieder und ihre Partner ihre Projekte vorerst stark reduziert oder ganz ausgesetzt. Bündnis Entwicklung Hilft schließt sich dem Statement von ACBAR, dem Dachverband der in Afghanistan tätigen Nichtregierungsorganisationen, an und teilt dessen Forderung, das Arbeitsverbot umgehend zurückzunehmen. Es ist unerlässlich, dass die internationale Gemeinschaft sich nun gemeinsam und entschlossen für die Rücknahme des Verbots durch die Taliban einsetzt.

Die Bündnis-Mitglieder DAHW, Kindernothilfe, Misereor, terre des hommes und Welthungerhilfe waren nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 weiterhin in Afghanistan aktiv und haben eingeschränkt humanitäre Projekte fortgeführt, um die Versorgung der Menschen aufrecht zu erhalten. Sie stehen einerseits vor massiven operativen Herausforderungen angesichts der dramatischen humanitären Lage und Bedarfe im Land und andererseits vor der politischen Herausforderung, Absprachen mit den Taliban zu treffen, um Hilfe für die Menschen leisten zu können. Seit der Machtübernahme der Taliban bleibt die Fortführung der humanitären Hilfe eine Gratwanderung.

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Kontakt

Portraitfoto Angelika Boehling (Quelle: Jakob Studnar)

Angelika Böhling

Pressesprecherin

0203 7789 230

angelika.boehling@kindernothilfe.de

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