
Michelle Katzer
Programme Manager Training & Consulting
Telefon") 0203 7789 2814
Mit einem individuellen Schutzkonzept setzen Sie in Ihrer Einrichtung den Grundstein für gelebten Kinderschutz. Schaffen Sie klare Strukturen, Verantwortlichkeiten und fördern eine Kultur des Hinsehens und Handelns, um Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen.
Auf dieser Seite finden Sie unser umfassendes Schulungsangebot zur Entwicklung eines Kinderschutzkonzepts – für Kitas, Schulen, Träger, Stiftungen und viele andere.
Wenn Begriffe wie „Verhaltenskodex“, „Fallmanagement“ oder „Risikoanalyse“ neu für Sie sind, begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei der Entwicklung eines Kinderschutzkonzeptes. Unsere eintägige Schulung oder unsere kompakten dreistündigen Workshops zum Kinderschutzkonzept vermitteln fundiertes Wissen und wertvolle Impulse für eine schrittweise, wirksame Erarbeitung eines Schutzkonzepts.
Sie haben bereits mit der Erarbeitung Ihres Schutzkonzepts begonnen? Dann schauen Sie sich unsere kompakten Workshops zu den Bestandteilen eines Schutzkonzeptes an und lernen sie praktische Methoden zur Erarbeitung der einzelnen Bestandteile, wie Risiko- und Potenzialanalyse, Beschwerdemechanismen und Partizipation.
Holen Sie sich individuelle Beratung und punktuelle Unterstützung bei Ihrer Schutzkonzeptentwicklung! Unsere Expert*innen beantworten in einer Kurzberatung Ihre Fragen, ob zum Prozess, zu einzelnen Bestandteilen oder Methoden.
Ihre Möglichkeiten
Online-Schulungen
zu Kinderschutz-Themen
Inhouse-Schulungen
in Ihrer Einrichtung
Prozessbegleitung
online oder in Präsenz
Online-Kurzberatung
Hilfe durch unsere Expert*innen
Schutzkonzepte tragen zur Prävention von Machtmissbrauch und Gewalt sowie einem konsequenten und betroffenensensiblen Umgang mit Verdachtsfällen bei. Deshalb sollten alle Einrichtungen, deren Angebote sich an Kinder, Jugendliche, Familien oder auch erwachsene Schutzbefohlene (Pflege, Eingliederung, Zwangskontexte…) richten, ein Schutzkonzept erstellen. Gleiches gilt für deren Kooperationspartner*innen, Finanzgebende und aufsichtführende Stellen.
Verpflichtet sind in ganz Deutschland alle Einrichtungen der Jugendhilfe (§§ 45 und 79a SGB VIII) erbringen, alle Einrichtungen der evangelischen und der katholischen Kirche (Beschlüsse der EKD und der Bischofskonferenz) und in einigen Bundesländern auch Schulen. In Brandenburg müssen alle Einrichtungen, die „spezifische Angebote für Kinder und Jugendliche regelmäßig oder dauerhaft anbieten“ Schutzkonzepte entwickeln und veröffentlichen (§§ 26 und 27 BbgKJG).

Michelle Katzer
Programme Manager Training & Consulting
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