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Verletzungen von Kinderrechten: Ein weltweites Problem

Verletzungen von Kinderrechten betreffen nicht nur einige wenige, sondern alle Länder und Kontinente. Oft ist Armut der Auslöser für solche Kinderrechtsverletzungen. Aber auch in Wirtschaftsländern – wie Deutschland – sind sie keine Ausnahme.

Verletzung von Kinderrechten weltweit

Und das, obwohl die UN-Kinderrechtskonvention weltweit von beinahe allen Ländern unterzeichnet wurde. Einfluss auf die Wahrung – und auch die Verletzung der darin geregelten Kinderrechte – nehmen unter anderem politische, soziale und wirtschaftliche, aber auch kulturelle oder religiöse Faktoren.

Trotz aller Fortschritte liegt auf dem Weg zur vollständigen Wahrung der Kinderrechte noch ein langer Weg vor der Politik und der Gesellschaft. Es zeigt sich, dass von der Verletzung menschlicher Grundrechte in vielen Fällen Minderjährige besonders stark betroffen sind.

Zu den wesentlichen Ursachen solcher Kinderrechtsverletzungen zählt noch immer die Armut. Sie schränkt oft den Zugang zu Trinkwasser und Nahrung, aber auch zu Bildung maßgeblich ein.

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Verletzung des Rechts auf Bildung

260 Millionen Mädchen und Jungen weltweit gehen nach wie vor nicht zur Schule. Die Ursachen hierfür sind vielschichtig: Katastrophen, Konflikte und falsche politische Entscheidungen oder fehlender Wille seitens von Regierungen nehmen vielen Kindern die Chance auf Bildung. In vielen Fällen ist das der Beginn eines Teufelskreises aus Armut und weiteren schwerwiegenden Problemen für die Entwicklung von Kindern.

Erfahren Sie, wie sich die Kindernothilfe weltweit für das Recht auf Bildung engagiert.

Verletzung des Rechts auf Schutz vor Kinderarbeit

Hinzu kommt in vielen Ländern die Ausbeutung von Kindern, etwa durch den Einsatz als Kindersoldaten oder -arbeiter. Nach Angaben der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) sind noch immer 160 Millionen Kinder von Kinderarbeit betroffen, 79 Millionen von ihnen leiden zudem unter Ausbeutung oder arbeiten unter gefährlichen Bedingungen. Die meisten Mädchen und Jungen, die Kinderarbeit verrichten, arbeiten in Asien. Den höchsten Anstieg an arbeitenden Kindern verzeichnet jedoch in den letzten Jahren Sub-Sahara Afrika.

Erfahren Sie, wie sich die Kindernothilfe für den Kampf gegen Kinderarbeit einsetzt.

Verletzung des Rechts auf Schutz vor Gewalt

Das weltweite Ausmaß von ausgeübter Gewalt gegen Kinder ist besonders groß, weil es eine Vielzahl unterschiedlicher Formen von Gewalt gibt. Neben sexueller oder körperlicher Gewalt zählt zum Beispiel auch die emotionale Gewalt dazu. Drei von vier Kindern weltweit werden Opfer von Gewalt, die Hälfte aller Jugendlichen in der Schule. Aber auch im familiären Umfeld ist Gewalt gegen Kinder in vielen Ländern und Kulturen Alltag – auch weil sie öffentlich zwar weitgehend verurteilt, aber dennoch akzeptiert wird. Neben der Ausübung sind auch die Folgen von Gewalt gegen Kinder nicht immer offensichtlich. Emotionale und gesundheitliche Folgen zeigen sich oft erst mit deutlicher Verzögerung.

Erfahren Sie, wie sich die Kindernothilfe engagiert, um die Gewalt gegen Kinder zu stoppen.

Verletzung des Rechts auf Teilhabe

Um das Kinderrecht auf Teilhabe zu verwirklichen, braucht es vor allem eines: Den Willen und die Bereitschaft Erwachsener, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten und Akteure anzuerkennen. In vielen Ländern ist dieser Wille noch immer kaum oder gar nicht ausgeprägt. Dort dominiert weiterhin das Bild des bedürftigen und gefährdeten Kindes, dessen Interesse durch Erwachsene vertreten werden müssen

Erfahren Sie, wie die Kindernothilfe daran arbeitet, das Recht auf Teilhabe von Kindern in gesellschaftlichen Strukturen zu verankern.
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Verletzung von Kinderrechten in Deutschland


Auch in Deutschland sind Kinderrechtsverletzungen keine Ausnahme - wenngleich diese seltener durch fehlenden Zugang zu Nahrung oder Bildung offensichtlich werden. Für ihren ergänzenden Bericht an die Vereinten Nationen zur “Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland” hat die National Coalition Deutschland den Stand der Umsetzung und Verletzung der Kinderrechte analysiert. Etwa 120 Organisationen - darunter auch die Kindernothilfe - gehören diesem Netzwerk zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention an.

Nichtdiskriminierung

Die Verletzung von Kinderrechten betrifft in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Ebenen – zum Beispiel die Nichtdiskriminierung. Im Bericht der National Coalition heißt es dazu unter anderem: “Ein gravierendes Problem ist weiterhin der Anstieg rechtsextremistischer Haltungen und antidemokratische Einstellungen. Polarisierungen sowie menschenfeindliche und extremistische Ideologien in Deutschland und Europa nehmen zu (…) Dabei müssen insbesondere diejenigen Gruppen von Kindern und Jugendlichen in den Blick genommen werden, die von Diskriminierung, Benachteiligung oder Mobbing besonders stark betroffen sind (..). Dies sind vor allem Kinder mit Migrations- oder Fluchtgeschichte, aus sozioökonomisch benachteiligten Familien, Roma-Kinder, Kinder mit Behinderungen und solche, die sich als LGBTI identifizieren.”

Gewalt gegen Kinder

Das Netzwerk stellt außerdem fest, dass sich die Erforschung der Gewalt gegen Kinder bisher stark auf die sexualisierte Gewalt konzentriere und bei anderen Formen von Gewalt Nachholbedarf bestehe. “So gibt es nur wenige aktuelle Studien zur Verbreitung von Erziehungsgewalt, psychischer und physischer Kindesmisshandlung, Kindesvernachlässigung oder zur Zeugenschaft elterlicher Partnergewalt. (…) Zu wenig Berücksichtigung findet die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche oftmals nicht nur eine Form der Gewalt erleben und von daher die Korrelationen unterschiedlicher Gewaltformen in den Blick genommen werden müssen.”

Zu diesen Formen von Gewalt zählt unter anderem auch die in der digitalen Welt. “Der digitale Exhibitionismus nimmt nicht nur bei Erwachsenen, sondern auch bei immer jüngeren Kindern und Jugendlichen zu. Die unbegrenzte Verfügbarkeit von sexuellen Online-Inhalten und die digitalen Medien bergen das Risiko, sexualisierte Gewalt zu erfahren, zum Beispiel Cyber-Grooming und Prostitution über eine Webcam; das heißt, die Digitalisierung schafft und verstärkt neue Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung und sexualisierter Gewalt, die vor allem über die sozialen Medien schnell Verbreitung findet.”

Gleichzeitig kommt es in Deutschland außerdem zu weit weniger offensichtlichen Formen von Gewalt gegen Kindern. So waren 2015 zwischen 1.558 und 5.684 in Deutschland lebende Mädchen unter 18 Jahren vom kulturellen Brauch der Genitalverstümmelung bedroht. Im ergänzenden Bericht der National Coalition zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland heißt es hierzu: „Da Genitalverstümmelung ein kultureller Brauch und medizinisch nicht notwendig ist, ist Genitalverstümmelung (…) als schädliche Praktik anzusehen, die gegen Artikel 3 und Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Der Vertragsstaat ist nach Artikel 24 UN-Kinderrechtskonvention angehalten, überlieferte und gesundheitsgefährdende Bräuche wie Genitalverstümmelung abzuschaffen und das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit zu gewährleisten.“ Die bereits aktiven Vereine und Organisation würden derzeit noch nicht ausreichen, um alle Betroffenen fachlich zu betreuen. Betroffene hätten noch immer Schwierigkeiten, Fachkräfte zu finden. Zum einen fehle es unter den Betroffenen an Kenntnis über bestehende Möglichkeiten, zum anderen seien viele Ärzte im Umgang mit diesem Thema verunsichert.

Als Mitglied der National Coalition und weiterer Bündnisse, setzt sich die Kindernothilfe seit vielen Jahren für die Wahrung der Kinderrechte in Deutschland und der Welt ein. Erfahren Sie mehr über die Arbeit der Kindernothilfe für die Wahrung der Kinderrechte.
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