Unser Einsatz, um Gewalt gegen Kinder zu stoppen
Jedes Kind hat das Recht, sicher und gewaltfrei aufzuwachsen. Doch Millionen von Mädchen und Jungen weltweit erleben täglich Gewalt – in ihren Familien, in Schulen, im Netz, auf der Flucht oder in Krisenregionen. Die Kindernothilfe setzt sich dafür ein, Kinder wirksam zu schützen, Gewalt vorzubeugen und betroffene Kinder zu unterstützen. Gemeinsam mit unseren Partnerorganisationen, Bündnissen und Netzwerken arbeiten wir in Projekten weltweit und engagieren uns politisch in Deutschland.
Was versteht man unter Gewalt gegen Kinder?
Gewalt gegen Kinder hat viele Gesichter. Sie kann körperlich, seelisch, verbal und non-verbal sein und bis zur völligen Vernachlässigung reichen. Sie findet in allen Gesellschaften, individuell und strukturell, statt.
In diesem Kontext werden häufig auch die Begriffe Missbrauch oder Misshandlung von Kindern verwendet. Die Kindernothilfe bemüht sich als eine von vielen Organisationen darum, diese mitunter unzutreffenden und falsch genutzten Bezeichnungen gegen den Begriff “Gewalt gegen Kinder” zu ersetzen. So impliziert der Begriff „Missbrauch“ etwa, dass Kinder im Wortsinn auch „gebraucht“ werden können.
Formen von Gewalt:
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Körperliche Gewalt gibt es in verschiedenen Formen, wie zum Beispiel Schläge, Tritte, Verbrennungen – mit oft lebenslangen körperlichen und seelischen Folgen.
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Sexuelle Gewalt ist die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes, also sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen, Geschlechtsverkehr etc. sowie Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie z.B. das Zeigen von pornographischem Material.
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Seelische Gewalt, auch psychische oder emotionale Gewalt, verursacht ein Gefühl der Ablehnung. Zum Beispiel durch Beschämung, Drohungen, Herabwürdigungen, Diskriminierung, Stigmatisierung, Liebesentzug oder Mobbing – auch online (Cybermobbing). Seelische Gewalt verursacht negative Auswirkungen auf die psychische Verhaltensentwicklung eines Kindes
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Ausbeutung ist die Ausnutzung eines Kindes durch Aktivitäten, die das Kind zugunsten eines Dritten ausübt. Diese Tätigkeiten umfassen unter anderem ausbeuterische Kinderarbeit, Kinderhandel, pornographische Ausbeutung von Kindern oder und Kinderprostitution.
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Vernachlässigung ist sowohl eine körperliche als auch eine seelische Kindesmisshandlung. Sie beginnt, sobald einem Kind die Grundversorgung für seine psychosoziale Entwicklung vorenthalten wird – etwa in den Bereichen Gesundheit, Fürsorge, Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Bildung.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet Staaten durch Artikel 19 Kinder vor „jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung, schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen“. Fast alle Staaten der Erde haben die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben. Trotzdem erleben Millionen Kinder jeden Tag Gewalt. Häusliche Gewalt geschieht oft im Verborgenen, im familiären Umfeld, häufig ohne dass Außenstehende eingreifen.
Auswirkungen von Gewalt auf Kinder
Wenn Kinder Opfer von Gewalt werden, sind die Folgen gravierend: Psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Traumata und ein gestörtes Selbstwertgefühl begleiten sie häufig ein Leben lang. Dauerhafter Stress, verursacht durch Gewalt, kann sich sogar organisch auswirken und zu einer Beeinträchtigung der Hirnentwicklung führen. Kinder, die Gewalt erleben, geraten zudem selbst häufiger in gewaltvolle Beziehungen – der gefährliche Kreislauf von Gewalt setzt sich fort, wenn nicht gezielt interveniert wird. Ein besonders gefährlicher Teufelskreis entsteht dann, wenn Gewalt von Generation zu Generation weitergegeben wird. Viele Eltern kennen keine Alternativen zur gewaltsamen Erziehung, weil sie selbst Gewalt erlebt haben.
Warum Gewalt gegen Kinder ein strukturelles Problem ist
Gewalt gegen Kinder entsteht nicht im luftleeren Raum. Sie ist häufig das Ergebnis sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Ungleichheiten. Typische Ursachen sind:
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Armut und Arbeitslosigkeit: Finanzielle Not kann zu Überforderung, Stress und Aggression führen.
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Mangelnde Bildung: Unkenntnis über gewaltfreie Erziehung oder Kinderrechte begünstigt Gewalt.
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Geschlechterrollen und patriarchale Strukturen: Mädchen werden in vielen Gesellschaften benachteiligt und häufiger Opfer von Gewalt.
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Stigmatisierung und Diskriminierung: Kinder mit Behinderung, geflüchtete Kinder oder LSBTIQ*-Jugendliche sind besonders gefährdet.
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Schwache Rechtssysteme und fehlende Kontrolle: In vielen Ländern gibt es kaum Schutzmaßnahmen oder die Umsetzung scheitert in der Praxis.
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Konflikte, Flucht und politische Instabilität: In Kriegs- und Krisengebieten, auf der Flucht sowie in instabilen Staaten mit schwachen Rechtssystemen sind Kinder besonders schutzlos Gewalt ausgeliefert.
Wann ist Gewalt strafbar?
Viele Formen von Gewalt gegen Kinder sind nach deutschem und internationalem Recht strafbar, insbesondere körperliche Misshandlung, sexueller Missbrauch, schwere Vernachlässigung oder psychische Gewalt. Auch der Einsatz von Kindern als Soldaten oder Zwangsarbeit fällt unter Straftatbestände. Nicht jede Form der seelischen Gewalt ist rechtlich klar greifbar. Hinzu kommt: In vielen Ländern fehlen funktionierende Schutzsysteme oder die bestehenden Gesetze werden nicht ausreichend umgesetzt. Dadurch bleibt das Recht auf Schutz vor Gewalt für viele Kinder in der Praxis oft unerreichbar – umso wichtiger ist gezielte Präventionsarbeit.
So schützen wir Kinder weltweit vor Gewalt
Wir setzen auf einen ganzheitlichen und nachhaltigen Schutzansatz. In unseren Projekten helfen wir betroffenen Kindern unmittelbar, stärken ihre Rechte und arbeiten an langfristiger Gewaltprävention.


Direkter Schutz für betroffene Kinder
Wenn Kinder schwere Gewalt erleben, brauchen sie sofortige Hilfe und Sicherheit. In Schutzhäusern finden sie einen sicheren Ort, erhalten medizinische Versorgung, psychologische Betreuung und Rechtsbeistand. Wir begleiten sie bei der Rückkehr in ein gewaltfreies Umfeld.


Wirkungsvolle Prävention
Wir stärken Kinder durch Aufklärung über ihre Rechte, Schutzmechanismen und den Umgang mit Gewalt. Gleichzeitig begleiten wir Familien mit Trainings zu gewaltfreier Erziehung und fördern ihre wirtschaftliche Stabilität. Auf Gemeindeebene sensibilisieren wir lokale Akteure, damit Gewalt gegen Kinder als gesellschaftliches Problem erkannt und aktiv angegangen wird.


Langfristige Veränderung
Unsere Partnerorganisationen weltweit sind in Netzwerken organisiert. Durch die Netzwerkarbeit soll von der lokalen bis zur internationalen Ebene auf die Regierungen eingewirkt werden und so die Situation von Mädchen und Jungen verbessert werden. Gewalt gegen Kinder jeglicher Art soll strafbar sein und das Recht auf Schutz vor Gewalt in allen Ländern durchgesetzt werden.
Unsere politische Arbeit für Kinderschutz
Kinderschutz ist auch politisch. Deshalb engagieren wir uns auf nationaler und internationaler Ebene für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen und die Umsetzung globaler Ziele.
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Wir unterstützen die Global Partnership to End Violence Against Children, eine Initiative des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für eine gewaltfreie Kindheit weltweit. Dafür arbeiten wir mit der UN-Sonderbeauftragten gegen Gewalt an Kindern, Marta Santos Pais, zusammen.
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Als Mitglied des Deutschen Bündnisses Kindersoldaten fordern wir, dass das Rekrutierungsalter von mindestens 18 Jahren strikt eingehalten wird. Beim Red Hand Day (12. Februar), dem weltweiten Aktionstag gegen den Einsatz von Kindern als Soldaten, protestieren wir gemeinsam mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen weltweit gegen Gewalt und den Einsatz von Kindersoldaten.
Was Sie tun können, wenn Sie Gewalt gegen Kinder vermuten
Informieren Sie sich über typische Warnsignale und wie Sie angemessen reagieren, wenn Sie Anzeichen von Kindeswohlgefährdung erkennen auf unserer Hilfeseite: Hinschauen. Hinhören. Nachfragen.
Was bedeutet Kindeswohlgefährdung?
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes nachhaltig beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Eine Kindeswohlgefährdung verpflichtet staatliche Stellen in Deutschland zum Eingreifen – auch gegen den Willen der Eltern.
Schulungsempfehlungen für Fachkräfte
Unsere Kinderschutz‑Schulungen bieten praxisnahes Wissen für Menschen mit regelmäßigem Kinderkontakt – zum Beispiel in Schule, Kita, Arztpraxis oder Gemeinde. In verschiedenen Workshops lernen Sie, wie Sie ein sicheres Umfeld für Kinder schaffen, Gewaltformen erkennen und bei Verdachtsfällen handeln. Gemeinsam können wir ein Kinderschutzkonzept für Ihre Institution erstellen.
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Mehr als die Hälfte aller Kinder weltweit erleben jährlich körperliche, emotionale oder sexuelle Gewalt.
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Alle 4 Minuten stirbt weltweit ein Kind durch Gewalt.
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Die Hälfte der Jugendlichen weltweit erfahren Gewalt direkt in der Schule.
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Etwa jeder dritte Jugendliche war schon einmal Opfer von Cybermobbing.
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1 von 4 Mädchen (etwa 25 %) erlebt vor dem 18. Lebensjahr sexuelle Gewalt.
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Fast 1 von 5 Kindern weltweit lebt in Konfliktzonen: Das sind rund 473 Millionen Kinder.
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In Deutschland ist jede Form von Gewalt gegen Kinder gesetzlich verboten – egal ob körperlich, seelisch oder durch Vernachlässigung. Das regelt unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1631 Abs. 2 BGB): „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Gewalt ist strafbar, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt, zum Beispiel durch:
- Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB) – z. B. Schlagen, Stoßen, Schütteln
- Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) – wenn Eltern oder Betreuungspersonen Kinder körperlich oder seelisch schwer schädigen
- Vernachlässigung – wenn Sorgepflichten verletzt werden, z. B. kein Essen, keine medizinische Hilfe
- Sexuelle Gewalt (§§ 176 ff. StGB) – jede Art von sexueller Handlung mit Kindern
- Auch psychische Gewalt, also seelische Verletzungen wie Einschüchterung, systematische Ablehnung oder Demütigung, kann strafbar sein, wenn sie das Kind nachhaltig schädigt. Entscheidend ist, ob das Kindeswohl gefährdet ist.
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Das Kinderrecht auf Schutz vor Gewalt ist weltweit durch internationale Abkommen geschützt, zum Beispiel durch:
UN-Kinderrechtskonvention (1989)
- Zentrale weltweite Grundlage für den Kinderschutz.
- Wurde von 196 Staaten ratifiziert (alle außer den USA)
- Sie verpflichtet Staaten, Kinder vor jeder Form von Gewalt zu schützen
- Verpflichtet die Staaten nicht nur zur Strafverfolgung, sondern auch zur Prävention, Aufklärung und Hilfe für Betroffene.
Artikel 3: Wohl des Kindes
Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
Artikel 34: Schutz vor sexuellem Missbrauch.
Artikel 38: Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung zu den Streitkräften
Sustainable Development Goal 16.2 – Gewalt gegen Kinder beenden
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Ziel: Alle Formen von Gewalt, Missbrauch, Ausbeutung, Menschenhandel und Folter an Kindern weltweit beenden.
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Teil von SDG 16: „Friedliche und inklusive Gesellschaften fördern“
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Staaten sollen Maßnahmen zur Gewaltprävention, Schutz und Strafverfolgung ergreifen: Entwicklung kindgerechter Schutzsysteme, Zugang zu psychosozialer Unterstützung, Monitoring und Aufklärung
ILO-Übereinkommen gegen Kinderarbeit (Nr. 182)
- Verabschiedet von allen Staaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
- Wurde von 187 Staaten ratifiziert.
- Verlangt die sofortige Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit, darunter auch Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung.
Europäische Menschenrechtskonvention
- Artikel 3: Recht auf Schutz vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung festgeschrieben.
- Gilt auch für Kinder.
- Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mehrfach entschieden, dass Kinder ein Recht auf Schutz vor Gewalt durch staatliche Maßnahmen haben.
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