Wir von der Kindernothilfe setzen uns in unserer Projektarbeit im Ausland und in der politischen Arbeit in Deutschland dafür ein, dass Gewalt gegen Kinder endet und das Recht auf Schutz vor Gewalt weltweit verwirklicht wird. Wir sind in Bündnissen und Netzwerken aktiv und auch unsere Partner im Ausland vernetzen sich im Kampf gegen Gewalt.
Das Recht auf Schutz vor Gewalt ist klar in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen niedergeschrieben. Gewalt gegen Kinder soll eigentlich nicht weiter geduldet werden. Artikel 19 sagt deutlich, dass Staaten verpflichtet sind, Kinder vor „jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen“. Artikel 22 erklärt, dass Kinder, die als Flüchtlinge in ein Land kommen, „angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung (ihrer) Rechte“ erhalten. Artikel 38 besagt: „Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor kriegerischer Gewalt“. Insbesondere dürfen Kinder unter 18 Jahren nicht als Soldaten missbraucht werden.
Fast alle Staaten der Erde haben die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert. Doch noch immer ist Gewalt gegen Kinder an der Tagesordnung.
Gewalt gegen Kinder passiert überall. Rund die Hälfte der Jugendlichen weltweit erfahren Gewalt direkt in der Schule. Aber auch in der eigenen Familien werden Mädchen und Jungen Opfer von Gewalt. Dabei gibt es unterschiedliche Formen von Gewalt, von Missbrauch und sexueller Gewalt, über körperliche Gewalt und Misshandlung, Vernachlässigung und emotionaler Gewalt bis hin zu Gewalt in kriegerischen Konflikten. Grundsätzlich lässt sich zwischen drei Formen der Gewalt gegen Kinder unterschieden:
1. Körperliche Gewalt
2. Seelische Gewalt
3. Vernachlässigung
Körperliche Gewalt gibt es in den unterschiedlichsten Formen. Diese reichen von dem einfachen Kneifen, Schlägen bis hin zu Verbrennungen oder Stichverletzungen. Ein Kind kann durch diese Verletzungen bleibende körperliche, geistige und seelische Schäden erleiden oder sogar daran sterben.
Seelische Gewalt liegt zum Beispiel dann vor, wenn einem Kind ein Gefühl der Ablehnung vermittelt wird, indem es gedemütigt und herabgesetzt, durch Liebesentzug bestraft wird oder durch Drohungen und Strafen in Angst versetzt wird. Auch Mobbing ist eine Form der Gewaltanwendung, die Kinder oft untereinander gebrauchen. Dazu gehören beispielsweise körperliche Aggression (wie etwa schlagen, stoßen, treten) oder verbale Angriffe (zum Beispiel drohen oder hänseln). Beim Cybermobbing wird der oder die Betroffene über das Internet, etwa in sozialen Netzwerken attackiert. Dabei geht es um alle Formen von Schikane, Beschimpfung, Betrug und Ausgrenzung, bei denen sich das Opfer hilflos oder gedemütigt fühlt. Etwa jeder dritte Jugendliche war schon einmal Opfer von Cybermobbing.
Die Vernachlässigung ist sowohl eine körperliche als auch eine seelische Kindesmisshandlung. Eltern können Kinder vernachlässigen, indem sie ihnen Zuwendung, Liebe und Anerkennung, Betreuung, Schutz und Förderung verweigern, oder indem die Kinder physischen Mangel erleiden müssen. Dazu gehören mangelnde Ernährung, unzureichende Pflege und gesundheitliche Fürsorge bis hin zur völligen Verwahrlosung.