
Christine Albrecht
Ansprechpartnerin Testament und Vererben
Telefon") 0203 7789 178
Manchmal genügt ein einziger Satz, um seinen Nachlass oder einen Teil davon für den guten Zweck einzusetzen. Dennoch empfehlen wir, im Gespräch mit uns zu klären, ob wir Ihre Wünsche und Vorstellungen umsetzen können. Denn im Erbrecht sind viele Dinge zu beachten.
Zwei Optionen: Erbschaft oder Vermächtnis
Unterscheidung: Spenden oder Stiften?
Was passiert mit meinem Nachlass? – Mögliche Zweckbindungen
Ein Testament zugunsten von Kindern in Not ist ein großer Vertrauensbeweis in die Arbeit und Verlässlichkeit der Kindernothilfe. Ohne Zweckbestimmung geben Sie uns die Möglichkeit, flexibel dort zu helfen, wo Hilfe besonders notwendig ist.
Wenn Sie dennoch über eine Zweckbindung nachdenken, zum Beispiel ein bevorzugtes Land, das Ihnen am Herzen liegt, beraten wir Sie gerne.
In jedem Fall sollten Sie gut über solche Zweckbindungen nachdenken: Projekte der Kindernothilfe enden mitunter schon zu Ihren Lebzeiten.
Für die Kindernothilfe sind freie Mittel, die keinem bestimmten Zweck verfügt werden, sehr wichtig. Eine offen oder nicht formulierte Zweckbindung erhöht unsere Flexibilität und reduziert den Verwaltungsaufwand. Die Kindernothilfe bekommt so die Möglichkeit, auf Katastrophen oder Unglücke zu reagieren, die kurzfristiges Handeln erfordern - beispielsweise Erdbeben, Wirbelstürme oder Dürren.
Vertrauensvolle Nachlassorganisation
Haben Sie die Kindernothilfe als Erbin in Ihrem Testament eingesetzt, stellt unser erfahrenes Nachlassteam sicher, dass ihr letzter Wille umgesetzt wird.

Christine Albrecht
Ansprechpartnerin Testament und Vererben
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