Nachlassabwicklung: So arbeitet das Team der Kindernothilfe
Ihr Letzter Wille hat für uns oberste Priorität
Wie erfährt Kindernothilfe vom Todesfall?
Haben Sie die Kindernothilfe in Ihrem Testament bedacht, wird uns das zuständige Nachlassgericht über den Tod und den Erbanfall nach Eröffnung des Testaments informieren. Dies geschieht häufig erst einige Wochen manchmal sogar erst Monate nach dem Todesfall. Sobald uns das eröffnete Testament erreicht, beginnt unsere Arbeit. Unsere erfahrenen Mitarbeiterinnen prüfen zunächst die Art der testamentarischen Einsetzung der Kindernothilfe.
Kindernothilfe als Alleinerbe
Als Alleinerbe eingesetzt nehmen wir uns mit großer Sorgfalt, Fingerspitzengefühl und langjähriger Erfahrung der Abwicklung Ihres Nachlasses an.
Dazu gehört zunächst jedoch innerhalb der im Erbrecht geregelten Fristen Informationen über die Werte und Verbindlichkeiten Ihres Nachlasses einzuholen und zu entscheiden, ob die Erbschaft angenommen werden kann. Gemeinnützige Organisationen dürfen ein Erbe nur annehmen, wenn keine Überschuldung vorliegt.
Beisetzung
Die Beisetzung eines Verstorbenen muss meist zeitnah erfolgen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie frühzeitig Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Bestattung festlegen. Lassen Sie sich gerne von einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl beraten. Eine Grabpflege werden wir nach Ihren Wünschen installieren und sicherstellen.
Sichten des Nachlasses
Sobald wir Zugang zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus erhalten haben, verschaffen wir uns einen Überblick über Ihren Nachlass, sichten alle Unterlagen, Verträge und Bankunterlagen, kündigen Versicherungen, Mitgliedschaften und Abonnements und begleichen offene Forderungen.
Bewertung des Nachlasses
Nach vollständigem Überblick über die im Nachlass befindlichen Vermögenswerte lassen wir Immobilien, Wertpapiere, wertvolle Gegenstände usw. durch Fachgutachter bewerten. Der so umfassend ermittelte Wert des Nachlasses ist auch Grundlage der Ermittlung etwaiger Pflichtteilsansprüche.
Auflösung des Nachlasses und Erfüllung des letzten Willens
Die von Fachgutachtern bewerteten Vermögensgegenstände werden bestmöglich veräußert. Kleidung und Hausrat, der nicht veräußerbar ist, übergeben wir möglichst an soziale Einrichtungen. Persönliche Dokumente, Fotos und Ähnliches vernichten wir unter Beachtung der Vorgaben des Datenschutzes, wenn keine anderen Absprachen dazu getroffen sind. Im letzten Schritt werden alle von Ihnen verfügten Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche zuverlässig von uns erfüllt.
Was geschieht mit den verbliebenen Mitteln?
Nach der vollständigen Abwicklung des Nachlasses können die verbleibenden Mittel benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Projekten der Kindernothilfe zu Gute kommen. Ihr Engagement wirkt also über Ihr Leben hinaus weiter - als dauerhafte Hilfe für Kinder in Not. Natürlich berücksichtigen wir auch hier Ihren letzten Willen, wenn Sie in Ihrem Testament eine Zweckbindung verfügt haben.
Kindernothilfe als Miterbe
Als Miterbe in einer Erbengemeinschaft werden wir gemeinschaftlich oder durch Bestimmung eines Bevollmächtigten für eine geregelte Abwicklung Ihres Nachlasses sorgen. Abrechnungen der von Ihnen eventuell eingesetzten Testamentsvollstrecker überprüfen wir sorgfältig. Nach der vollständigen Abwicklung des Nachlasses können die verbleibenden Mittel benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Projekten der Kindernothilfe zu Gute kommen.Kindernothilfe als Vermächtnisnehmer
Verfügen Sie in Ihrem Testament ein Vermächtnis zu Gunsten von Kindernothilfe, werden wir uns an die Erben, deren Bevollmächtigte oder den Testamentsvollstrecker bzw. die Testamentsvollstreckerin wenden und die Erfüllung verlangen. So kann Ihr Vermächtnis benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Projekten der Kindernothilfe zu Gute kommen.
Sie haben Fragen? Wir sind gern für Sie da!
Kontakt


Telefon: 0203 7789 195
sabine.strathausen@kindernothilfe.de
Nicole Richtmann
Telefon: 0203 7789 236
nicole.richtmann@kindernothilfe.de



