
Christine Albrecht
Ansprechpartnerin Testament und Vererben
Telefon") 0203 7789 178
Kindern in Not zu helfen, ist nicht nur für uns, sondern für viele unserer Spender:innen eine Herzensangelegenheit. Umso wichtiger ist es für sie, die Gewissheit zu haben, dass ihr Engagement nach ihrem Tod fortgeführt wird. Mit einer Testamentsspende hinterlassen Sie dort einen Fußabdruck, wo Sie es wollen.
Manche Menschen haben keine Verwandten oder Vertrauenspersonen mehr, denen ein Nachlass übertragen werden kann.
Die Kindernothilfe wird als gemeinnützige Organisation gelegentlich im Testament berücksichtigt, wenn die gesetzlich festgelegten Erben nicht mehr als den zustehenden Pflichtteil erhalten sollen.
Das „Berliner Testament“ ist eine spezielle Variante des gemeinschaftlichen Testaments. Es sieht vor, dass sich Ehepartner jeweils als Erbe des anderen einsetzen. Für eine solche Regelung wird ein Schlusserbe benötigt, an den der Nachlass nach dem Tod des verbliebenen Ehepartners übertragen werden kann. Viele Ehepaare entscheiden sich für eine wohltätige Organisation als Schlusserben.
Die Kindernothilfe ist als wohltätige Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Testamentsspender:innen haben Gewissheit, dass 100% der Spende bei uns ankommen. Informieren Sie sich hier, wie die Kindernothilfe Spendengelder einsetzt.
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