Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

So arbeitet das Nachlassteam der Kindernothilfe

Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Letzten Willen rechtzeitig und eindeutig zu formulieren. Aber wer garantiert, dass diesem auch entsprochen wird? Die Kindernothilfe erklärt, was nach Ihrem Tod geschieht, wenn Sie uns in Ihrem Testament berücksichtigt haben.
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Wie wird sichergestellt, dass der letzte Wille umgesetzt wird?

Haben Sie die Kindernothilfe als Erben oder Vermächtnisnehmerin in Ihrem Testament eingesetzt, werden wir nach Ihrem Tod vom zuständigen Nachlassgericht darüber informiert. Unser Nachlassteam nimmt dann die Arbeit auf.

Innerhalb der im Erbrecht geregelten Fristen holen wir Informationen über die Werte und Verbindlichkeiten Ihres Nachlasses ein. Aufgrund der uns vorliegenden Dokumente entscheiden wir, ob Ihr Erbe angenommen werden kann. Denn nur wenn die hinterlassenen Verbindlichkeiten die Vermögenswerte nicht übersteigen, kann die Kindernothilfe ein Erbe antreten.

Selbstverständlich werden Ihre verfügten Vermächtnisse und Auflagen durch uns erfüllt und dokumentiert. Die verbliebenen Mittel werden anschließend den Projekten der Kindernothilfe zur Verfügung gestellt.
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Was passiert nach dem Tod des Testamentsspendenden?

Als Alleinerbe eingesetzt nehmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und Erfahrung der Abwicklung Ihres Nachlasses an. Darum kümmern wir uns nach Ihrem Tod:

Bestattung: Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie frühzeitig festlegen, welche Wünsche und Vorstellungen Sie für Ihre Bestattung haben. Ohne einen solchen Vertrag gestalten wir Trauerfeier, Bestattung und Grabpflege, nachdem wir vom Amtsgericht das eröffnete Testament erhalten haben, so persönlich wie möglich.

Sichten des Nachlasses: Das Nachlassteam der Kindernothilfe sichtet alle verfügbaren Verträge und Bankunterlagen. Anschließend kündigen wir Mitgliedschaften, begleichen offene Forderungen und gehen anderen Verpflichtungen nach. Diese Schritte helfen uns, den Wert des Nachlasses zu ermitteln - und damit auch Vermächtnisse und Pflichtteilansprüche zu erfüllen.

Auflösung des Nachlasses: Einzelne Vermögenswerte werden von uns veräußert. Gutachter ermitteln vorab den Wert von Gegenständen wie etwa Schmuckstücke oder Kunstgegenstände. Wertpapiere und zuvor selbstgenutzte Immobilien, die im Besitz des Testamentsspendenden waren, werden verkauft. So können Erlöse aus Ihrem Nachlass benachteiligten Kindern helfen.

Erfüllung des letzten Willens: Wenn der Verstorbene im Testament Vermächtnisse verfügt hat, erfüllt unser Nachlassteam diese zeitnah und sorgfältig. Pflichtteile werden zügig und zuverlässig ausgezahlt.
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Kontakt

Sabine Strathausen und Nicole Richtmann (Quelle: Ludwig Grunewald)

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