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Gewalt gegen Kinder: Wie wir für den Kinderschutz arbeiten

Kinder vor jeglichen Formen von Gewalt zu schützen ist eines der wichtigsten Themen unserer Entwicklungsarbeit. Dafür arbeiten wir in und an zahlreichen Schutzprogrammen. Basis dafür ist unsere Kinderschutz-Policy.

Was versteht man unter Gewalt gegen Kinder?

Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation umfasst Gewalt gegen Kinder „alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Misshandlung, der sexuellen Gewalt, der Verwahrlosung, der Vernachlässigung oder der kommerziellen bzw. anderweitigen Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder möglichen Gefährdung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde des Kindes führen, [insbesondere] innerhalb eines von Verantwortung, Vertrauen oder Macht geprägten Verhältnisses.“

In diesem Kontext werden häufig auch die Begriffe Missbrauch oder Misshandlung von Kindern verwendet. Die Kindernothilfe bemüht sich als eine von vielen Organisationen darum, diese mitunter unzutreffenden und falsch genutzten Bezeichnungen gegen den Begriff “Gewalt gegen Kinder” zu ersetzen. So impliziert der Begriff „Missbrauch“ etwa, dass Kinder im Wortsinn auch „gebraucht“ werden können.

Die Kindernothilfe unterscheidet dabei in fünf Hauptkategorien von Gewalt gegen Kinder:

  1. Körperliche Gewalt ist die tatsächliche oder potentielle körperliche Verletzung eines Kindes oder das Versagen bei der Aufgabe, das Kind vor körperlichen Verletzungen zu bewahren.
  2. Sexuelle Gewalt ist die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes, also sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen, Geschlechtsverkehr etc. sowie Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie z.B. das Zeigen von pornographischem Material.
  3. Psychische Gewalt umfasst unter anderem andauernde oder schwerwiegende verbale Misshandlung, Demütigung, Diskriminierung, Stigmatisierung, Abwertung oder Zurückweisung, die negative Auswirkungen auf die seelische Verhaltensentwicklung eines Kindes verursacht.
  4. Ausbeutung ist die sexuelle oder anderweitige Ausnutzung eines Kindes durch Aktivitäten, die das Kind zugunsten eines Dritten ausübt. Diese Tätigkeiten umfassen unter anderem ausbeuterische Kinderarbeit, Kinderhandel, pornographische Ausbeutung von Kindern oder und Kinderprostitution.
  5. Vernachlässigung beginnt, sobald einem Kind die Grundversorgung für seine psychosoziale Entwicklung vorenthalten wird – etwa in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Bildung.

Ausführlichere Definitionen und weitere Informationen zu den unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Kinder finden Sie in unserer Kinderschutz-Policy.

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Kindesschutz Policy

Die Kinderschutz-Policy der Kindernothilfe

Hier können Sie die Kinderschutz-Policy der Kindernothilfe gratis downloaden oder bestellen.
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Welche Kinder sind (besonders) von Gewalt betroffen?

Gewalt gegen Kinder betrifft Kinder in jedem Land und jeder Gesellschaft - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, kulturellem und sozialem Hintergrund, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation werden etwa 20 Prozent aller Mädchen und etwa acht Prozent aller Jungen weltweit Opfer von sexueller Gewalt. Manche Kinder sind aufgrund von bestimmten Charakteristiken und Kontexten einem besonderen Risiko ausgesetzt. So sind beispielsweise Kinder mit Behinderungen zweimal so häufig betroffen wie Kinder ohne Behinderungen.
Auch Kinder, die in Institutionen gefördert oder anderweitig betreut werden, unterliegen einem erhöhten Risiko. Die Dunkelziffer ist dabei um ein Vielfaches höher. Viele Fälle von Gewalt werden gar nicht oder erst sehr spät bekannt.

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Was ist zu tun, wenn ich einen Fall von Gewalt gegen Kinder bemerke?

Sie haben einen Fall von Gewalt gegen Kinder beobachtet oder einen konkreten Verdacht? Zögern Sie nicht, Ihren Verdacht von Gewalt gegen Kinder zu melden. Ein Kind könnte in Gefahr oder ernsthaft bedroht sein.
Bitte melden Sie den Fall bei einer zuständigen Organisation oder Behörde und helfen Sie damit bei der Aufklärung. Diese Organisationen sind zuständig:

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Wie setzt sich die Kindernothilfe für den Kinderschutz ein?

International

Die Kindernothilfe fördert zahlreiche Schutz-Programme, um Kinder in den geförderten Projekten sowie bei Aktivitäten in Deutschland vor Gewalt zu schützen.
Basis dafür ist die Kinderschutz-Policy der Kindernothilfe. Sie verpflichtet alle Personen, die Projekte im Ausland besuchen oder bei Inlandsaktivitäten mitwirken, die festgelegten Grundsätze zu beachten, um das Risiko von Gewalt gegen Kinder so aktiv zu minimieren.
Damit alle Partnerorganisationen eigenständig Kinderschutz-Maßnahmen entwickeln und umsetzen können, führt die Kindernothilfe mit ihnen weltweit Schulungen durch. Partnerorganisationen werden dabei bei der Erarbeitung einer eigenen Kinderschutz-Policy und dem Aufbau eines Kinderschutz-Systems unterstützt.

In Deutschland

Unser Team von Training & Consulting begleitet und berät Schulen, Kitas, Organisationen und Sportvereine dabei, ein individuelles und kinderrechtsbasiertes Schutzkonzept zu erstellen, um Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen keine Chance zu geben. Außerdem bietet das Team verschiedene Schulungen und Workshops zu Kinderschutzthemen an, die sensibilisieren, aufklären und die Kompetenzen der Teilnehmenden in ihrem Arbeitsalltag stärken.

Auch in ihrer Bündnis- und Netzwerkarbeit in Deutschland stärkt die Kindernothilfe das Bewusstsein für das Thema Kinderschutz mit Veranstaltungen, Aktivitäten der Arbeitskreise und Kampagnen.
So hat die Kindernothilfe im Rahmen der Zusammenarbeit im Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (Venro) aktiv daran mitgewirkt, das Thema Kinderschutz in den Mitgliedsorganisationen von Venro und darüber hinaus in den jeweiligen Partnerstrukturen im Ausland zu verankern. Durch die Unterzeichnung des "Venro-Kodex zu Kinderrechten: Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe" verpflichten sich die Mitglieder, geeignete Instrumente und Strukturen zur Prävention und zum Umgang mit Missbrauchsfällen zu entwickeln und anzuwenden.
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Verdachtsfälle im Kontext der Kindernothilfe

Wenn Sie einen Verdacht von Gewalt gegen Kinder im Rahmen einer Aktivität der Kindernothilfe melden möchten, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an uns. Prinzipiell kann jede Person der Kindernothilfe einen Verdacht melden. Unser System zur Meldung von Fällen von Gewalt gegen Kinder richten sich an Personen, die als Journalisten, Paten oder in anderer Rolle in und bei Projekten, Veranstaltungen, Arbeitskreisen oder Kampagnen der Kindernothilfe in Deutschland oder dem Ausland vor Ort beteiligt waren.

Damit das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe schnell reagieren kann, ist es wichtig, möglichst alle Informationen vorliegen zu haben. Nutzen Sie deshalb bitte das Formular zur Meldung von Verdachtsfällen. Vollständig ausgefüllte Formulare helfen uns, gemeldeten Fällen schnell und umfassend nachgehen zu können.

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihr Verdacht berechtigt ist? Das Formular hilft Ihnen bei der Einschätzung des Falles und erleichtert Ihnen die richtige Beschreibung. Alle Angaben zu Ihrer Person, dem betroffenen Kind und dem mutmaßlichen Täter werden vertraulich behandelt.

Fälle von Gewalt gegen Kinder können auch außerhalb der Strukturen der Kindernothilfe gemeldet werden. Dafür wird eine unabhängige Person, die Kinderschutz-Ombudsperson, vom Vorstand der Kindernothilfe eingesetzt. Diese verfügt sowohl über einen juristisch-strafrechtlichen Hintergrund als auch über Kenntnisse von Maßnahmen für die Betreuung von Kindern, die Opfer von Gewalt geworden sind, sowie über interkulturelle Kompetenz.
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Wer arbeitet bei der Kindernothilfe für mehr Kinderschutz?

Der Kinderschutz ist eines der wichtigsten Themen in der Arbeit und für die Arbeit der Kindernothilfe. Deshalb ist es uns wichtig, größtmögliche Expertise aufzubringen und zu nutzen. Dafür haben wir ein wirksames System entwickelt, in dem das Zusammenspiel von Rollen und Akteuren den Kinderschutz sichert.
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Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)

 

Kinderschutz-Team

Unser Kinderschutz-Team stellt sicher, dass der Schutz von Kindern mit gedacht wird.Es besteht aus dem Kinderschutzbeauftragten der Kindernothilfe, Jörg Lichtenberg, unserem Childs Rights Approach Manager und je zwei Mitarbeitenden aus den einzelnen Länderreferaten für Afrika, Asien, Lateinamerika und Karibik. Das Kinderschutz-Team ist dauerhaft formiert und im Kinderschutz-Fallmanagement-Team vertreten, das bei der Aufarbeitung von Verdachtsfällen zusammenkommt.

Hierbei unterstützt das Kinderschutz-Team bei der Aufklärung der gemeldeten Fälle. Darüber hinaus ist es ein wichtiger Ansprechpartner für die Länderreferate und Partnerorganisationen vor Ort und steht bei der Umsetzung des internen Kinderschutzsystems in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Arbeitseinheiten im Haus. So ist sichergestellt, dass unser Kinderschutzsystem in allen Arbeitsbereichen verankert ist und umgesetzt wird.

Ombudsperson

Zusätzlich hat die Kindernothilfe bereits seit vielen Jahren eine unabhängige Ombudsperson für den Kinderschutz eingesetzt. Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, Professorin für Rechtswissenschaft an der Fachhochschule Münster, ist vor allem dann in die Aufklärung von Verdachtsfällen involviert, wenn sich der Verdacht gegen Führungs- oder Leitungspersonen der Kindernothilfe richtet. Dazu steht sie dem Kinderschutz-Team beratend zur Seite und kann gegebenenfalls in das Kinderschutz-Fallmanagement-Team berufen werden. Darüber hinaus unterstützt sie bei Bedarf mit ihrem Fachwissen die Akteure des internen Kinderschutzsystems.
Als Ombudsperson besteht keine direkte Verbindung zur Kindernothilfe. Kerstin Feldhoff bringt neben juristischer Expertise die notwendige interkulturelle Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit, die Opfer von Gewalt geworden sind. Unsere Ombudsperson wird Ihr Anliegen mit der notwendigen Diskretion behandeln.

Kinderschutz-Fallmanagement-Team

Verdachtsfälle werden der Kindernothilfe z.B, durch Reisende, Journalist:innen, Mitarbeitende von Partnerorganisationen, Projekten oder Kinder selbst gemeldet.
Nach der Meldung konstituiert sich das Kinderschutz-Fallmanagement-Team, welches aus mindestens 3 Personen besteht. Es setzt sich aus dem/r Kinderschutzbeauftragten, einem Mitglied des Kinderschutz-Teams (i. d. R. des betroffenen Länderreferats) und einem/einer Mitarbeitenden der jeweiligen Arbeitseinheit zusammen. Dem Fallmanagement-Team obliegt die Erfassung des Sachverhaltes im Rahmen seiner Möglichkeiten, um alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
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Wie geht die Kindernothilfe gemeldeten Fällen von Gewalt gegen Kindern nach?

Die Kindernothilfe hat mit ihrer Kinderschutz-Policy nicht nur Verhaltensregeln, sondern auch Verantwortlichkeiten bei der Aufklärung bei Verdachtsfällen von Gewalt gegen Kinder eindeutig geregelt.
Bei Verdachtsfällen konstituiert sich das Kinderschutz-Fallmanagement-Team der Kindernothilfe. Es setzt sich aus dem/r Kinderschutzbeauftragten, einem Mitglied des Kinderschutz-Teams (i. d. R. des betroffenen Länderreferats) und einem/einer Mitarbeitenden der jeweiligen Arbeitseinheit zusammen. Dem Fallmanagement-Team obliegt die Erfassung des Sachverhaltes im Rahmen seiner Möglichkeiten, um alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
Diese transparenten Kontroll- und Beschwerdemechanismen sollen den Kinderschutz gewährleisten. Bei einem gemeldeten Fall nutzt die Kindernothilfe folgenden Prozess zur zügigen Aufklärung:
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Das Fallmanagement-System der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Fallmanagement-System der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Darüber hinaus ist jeder und jede Mitarbeitende der Kindernothilfe dazu verpflichtet, auf potenzielle Gefahren für Kinder hinzuweisen und bei jeglichen Fällen von Gewalt nach den Vorgaben der Kinderschutz-Policy zu reagieren.
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