
Magaji: "Ich habe in der Wüste Menschen sterben sehen."


Magaji kommt aus dem Norden Nigerias. Als Kind bekam er die Auswirkungen von Gewalt und Bandenkriminalität zu spüren. Um sein eigenes Leben zu retten, verließ Magaji im Alter von 14 Jahren seine Heimat. Die Flucht führte ihn zunächst durch Niger und dann über die lebensgefährliche Route durch die Sahara nach Libyen. Von dort wagte er die Überfahrt über das Mittelmeer.
Viele Kinder müssen ihre Heimat schnell verlassen, weil ihr Leben auf dem Spiel steht. In Krisengebieten bekommen sie in der Regel keinen Reisepass ausgestellt - und ein Visum, um woanders Schutz zu erhalten, gibt es oft nicht. Für Jugendliche wie Magaji ist es also gar nicht möglich, mit legalen Papieren nach Deutschland einzureisen.
Viele Kinder müssen ihre Heimat schnell verlassen, weil ihr Leben auf dem Spiel steht. In Krisengebieten bekommen sie in der Regel keinen Reisepass ausgestellt - und ein Visum, um woanders Schutz zu erhalten, gibt es oft nicht. Für Jugendliche wie Magaji ist es also gar nicht möglich, mit legalen Papieren nach Deutschland einzureisen.
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Im Mai 2025 hat Bundesinnenminister Dobrindt die Bundespolizei angewiesen, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen. Zwei Tage später haben Grenzbeamte eine 16-Jährige Somalierin an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesen - obwohl Dobrindt Ausnahmen für Kinder angekündigt hatte. Zurückweisungen bedeuten auch, Kindern auf der Flucht der Willkür anderer europäischer Staaten auszusetzen. Polnische Grenzbeamte haben Asylsuchende mit roher Gewalt nach Belarus zurückgeschickt: Sie schlugen Geflüchtete mit Knüppeln und ließen Hunde auf sie los.
Sagt ein Kind an der Grenze, dass es Asyl sucht, darf es nicht zurückgeschickt werden. Die Bundespolizei muss das Gesuch aufnehmen und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterleiten. Welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist, wird im Dublin-Verfahren genau geprüft. Eine schnelle Entscheidung direkt an der Grenze ist dabei nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für schutzsuchende Kinder: Das Kindeswohl muss bei allen behördlichen Entscheidungen vorrangig beachtet werden.
Pauschale Zurückweisungen verstoßen gegen das Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Auch das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 2. Juni 2025 in einem Eilverfahren, dass die neue Rückweisungspraxis der Bundesregierung rechtswidrig ist.
Sagt ein Kind an der Grenze, dass es Asyl sucht, darf es nicht zurückgeschickt werden. Die Bundespolizei muss das Gesuch aufnehmen und an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) weiterleiten. Welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist, wird im Dublin-Verfahren genau geprüft. Eine schnelle Entscheidung direkt an der Grenze ist dabei nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für schutzsuchende Kinder: Das Kindeswohl muss bei allen behördlichen Entscheidungen vorrangig beachtet werden.
Pauschale Zurückweisungen verstoßen gegen das Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt. Auch das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 2. Juni 2025 in einem Eilverfahren, dass die neue Rückweisungspraxis der Bundesregierung rechtswidrig ist.
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Was fordern Kindernothilfe, XENION und BAfF?
Insbesondere Kinder, die mit ihren Familien flüchten oder unbegleitet ankommen, dürfen nicht pauschal an der deutschen Grenze zurückgewiesen und so erneut in lebensgefährliche Situationen gebracht werden. Jedes Kind, das Asyl sucht, muss Zugang zu einem fairen Verfahren bekommen.
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