
Tamana und Sonia: "Wir haben Angst um unsere afghanischen Freunde."


Weil die Taliban ihren Vater bedrohten, mussten die beiden Schwestern Tamana und Sonia aus Afghanistan fliehen. Zunächst lebten sie mit ihrer Familie unter prekären Bedingungen in der Türkei. Dann trat Tamana mit ihrem Vater die gefährliche Reise über das Mittelmeer an. Sonia kam durch den Familiennachzug nach Deutschland.
Die Pläne der Bundesregierung, regelmäßig männliche Afghanen abzuschieben, erfüllen sie mit großer Sorge: “Wir haben Angst um unsere afghanischen Freunde. Wenn Deutschland sie nach Afghanistan abschiebt, sind sie den Taliban schutzlos ausgeliefert.”
Im Juli 2025 fand mithilfe Katars ein Abschiebeflug mit 81 männlichen Straftätern nach Afghanistan statt. Thorsten Frei, Chef des Bundeskanzleramts, kündigte solche Abschiebungen "dauerhaft und in wesentlich größeren Bereichen" an. Explizit heißt es im Koalitionsvertrag auch: "Nach Afghanistan und Syrien werden wir abschieben – beginnend mit Straftätern und Gefährdern."
Das Problem dabei: Ist der Damm einmal gebrochen, ist nicht auszuschließen, dass zukünftig auch weitere Personengruppen nach Afghanistan abgeschoben werden - etwa Familien mit Kindern.
Abschiebungen nach Afghanistan zu organisieren, heißt auch, mit der islamistischen Taliban-Miliz zusammenzuarbeiten, die seit 2021 im Land regiert. Das ist ein fatales Signal: Bisher erkennt Deutschland die De-facto-Herrschaft der Taliban nicht an. Diese nutzt die Abschiebeflüge nun aus, um sich als legitime Regierung Afghanistans zu inszenieren.
Abschiebungen unterliegen dem völkerrechtlich verbindlichen Gebot der Nichtzurückweisung – wie es in der Genfer Flüchtlingskonvention und in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt ist. Letzteres gilt absolut und untersagt Rückführungen in Länder, in denen Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Die Abschiebeflüge der Bundesregierung verletzen also das Völkerrecht.
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