Teilnahmebedingungen für den Preis der Kinderjury
Hier finden Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung für den „Preis der Kinderjury“ 2026. Bei diesem Preis kommt es darauf an, dass die Beiträge in einem Medium für Kinder publiziert wurden.
Teilnehmende: Freie und festangestellte Journalistinnen und Journalisten sowie Autorinnen und Autoren. Dritte Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Kandidatin oder einen Kandidaten für den Preis vorzuschlagen. Die Zahl der Einsendungen ist auf einen Beitrag pro Journalistin / Journalist begrenzt.
Beitrag veröffentlicht in: Medien in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Luxemburg in deutscher Sprache.
Themen: Kinderrechte und Kinderrechtsverletzungen
Zeitraum: Erstveröffentlichung der Beiträge im Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
Ausschluss-Gründe: Berichte über Projekte oder Personen, die von der Kindernothilfe unterstützt werden sowie fiktionale Texte.
Einsendeschluss: 31.05.2026
Form der Einreichung:
Print: Beitrag in digitaler Form mit Angabe der Zeichenzahl (inklusive Leerzeichen).
Online: Beitrag in digitaler Form und Angabe einer gültigen URL.
TV: Beitrag im Originalformat inklusive Manuskript.
Hörfunk: Beitrag als MP3-Datei inklusive Manuskript.
Alle Einsendungen müssen zusätzlich eine kurze schriftliche Inhaltsangabe des Beitrags beinhalten sowie den Lebenslauf der Bewerberin oder des Bewerbers und ein aktuelles Foto der Person mit Fotocredits (das Foto sollte zur Veröffentlichung auf unserer Homepage geeignet sein).
Für alle Beiträge gilt: Die Arbeiten müssen 2025 erstveröffentlicht worden sein und können Teil einer Publikationsreihe sein.
Kinderschutz: Die Kindernothilfe verpflichtet sich im Rahmen ihrer Arbeit im In- und Ausland, die Rechte von Mädchen und Jungen zu stärken und sie vor Missbrauch, Misshandlung und Ausbeutung zu schützen. Dieses Prinzip gilt daher auch für alle Einreichungen: Alle Medieninhalte beruhen auf den Werten von Respekt und Gleichheit und wahren die Würde der dargestellten Person. Die Kinder werden als Persönlichkeiten mit vielen Facetten und Potenzialen dargestellt und die Reduzierung auf eine Opfer- oder andere stereotype Rolle wird vermieden.
Kinder müssen in Film- und Fotobeiträgen (im Sinne ihres Herkunftslandes) angemessen bekleidet sein.
Nutzung: Die Kindernothilfe hat das Recht, Beiträge, die für den Preis der Kinderjury nominiert sind, auf der Homepage zu veröffentlichen und im Umfeld der Veranstaltung in ihrer Öffentlichkeitsarbeit inklusive der sozialen Netzwerke und YouTube einzusetzen. Die Kindernothilfe hat außerdem das Recht, die zu dem Beitrag gehörenden Fotos im Rahmen der Veranstaltung, in den sozialen Netzwerken und auf der Homepage zu verwenden.
Auslobende Organisation: Kindernothilfe e.V., Duisburg
Vergabe: seit 2012
Jury: Mädchen und Jungen der Kinderjury
Auswahlverfahren: zweitägige Jurysitzung der Kinderjurorinnen und Kinderjuroren
Preisverleihung: Herbst 2026
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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