Kindernothilfe. Gemeinsam wirken.

KleinerAufwand, großer Ertrag: Der Nutzen einer Zustiftung

Jede Zustiftung fließt in das Stiftungskapital der Kindernothilfe-Stiftung, vergrößert es und bildet im Vergleich zum Spenden einen wesentlichen Unterschied. Spenden werden zeitnah eingesetzt. Eine Stiftung dagegen versteht sich als planbare Hilfe mit einem langen Atem.
Aus dem Stiftungskapital werden Jahr für Jahr vielseitige Projekte der Kindernothilfe gespeist. Ihre Zustiftung hilft uns dabei, die Arbeit für Not leidende Kinder auch in Zukunft fortzuführen und zu verwirklichen. Es ist unser Anliegen, spontan dort helfen zu können, wo die Not am größten ist. Ebenso unterstützen die Erträge aus den Zustiftungen Projekte und Arbeitsbereiche der Kindernothilfe, die mangels eingehender Spenden dringend Finanzmittel benötigen. Mit dem Geld der Zustiftung werden zudem Kinder versorgt, für die (leider) keine Paten gefunden werden konnten. Die Investition in eine Zustiftung ermöglicht daher den flexiblen Einsatz von Kapital zur Finanzierung verschiedener Anliegen. Dazu gehören auch die Themenfonds zur Förderung von Mädchen und Frauen, Bildung und Berufsausbildung, für Kinder in besonders schwierigen Lebenslagen sowie Umweltschutz und Nothilfe.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freut sich unser professionelles Stiftungsberatungsteam in der Duisburger Geschäftsstelle auf Sie. Wir unterstützen Sie, angefangen von der ausführlichen Beratung bis zur Verwaltung der gestifteten Mittel.


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So einfach geht Zustiftung

Es bedarf nur eines Schrittes, um jederzeit schnell und einfach ein Teil der Gemeinschaft der Stifterinnen und Stifter zu werden. Unabhängig davon, ob Sie eine Privatperson, juristische Personen wie ein Unternehmen, Verbände oder ein Verein sind: Über die unten aufgeführte Bankverbindung freuen wir uns über Ihren frei wählbaren Stiftungsbeitrag.
Bei einer Überweisung reicht die Angabe „Zustiftung” als Verwendungszweck aus. Neben Geldbeträgen ist es auch möglich, Aktien, Immobilien und Wertpapiere zu stiften. Wir sind Ihnen für jede Zustiftung sehr dankbar!

Bankverbindung für die Kindernothilfe

Beachten Sie bitte, dass die Kindernothilfe-Stiftung ein eigenes Konto hat:

Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank
IBAN: DE46 3506 0190 0000 2233 44
BIC: GENODED1DKD

Gutes tun durch eine Testamentsspende

Was bringen einem all die Besitztümer, wenn es nicht möglich ist, sie über den Tod hinaus mitzunehmen? Der gleichen Ansicht war auch der ehemalige Vorsitzende der Kindernothilfe-Stiftung, der 2020 verstorbene Norbert Blüm. Er war der Überzeugung, dass „der beste Grabstein im Herzen von anderen Menschen ist”. Daher ist es im Hier und Jetzt gut zu wissen, dass auch nach dem eigenen Tod etwas Gutes bewirkt werden kann. Durch eine Testamentsspende hinterlassen Sie ein Erbe, das Kindern in Not auch nach Ihrem Dasein auf der Erde hilft. Wir unterstützen Sie vom ersten Gedanken bis zur Testamentsspende vollumfänglich bei der Umsetzung dieses besonderen Wunsches. Wir sind für Sie da und beraten Sie unverbindlich. Dazu beantworten unsere FAQ die wichtigsten Fragen rund um das Testament und die Testamentsspende.

 

Steuervorteile für Zustifter

Für Ihre Zustiftung erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung, die Sie steuerlich geltend machen können. Stifterisches Engagement wird mit attraktiven Steuervorteilen belohnt. Zum Beispiel werden Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht. Unternehmer haben die Möglichkeit, jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam zu spenden oder zu stiften. Auch das Spenden an die Stiftung ist möglich. Dieses Geld fließt dann nicht in den Vermögensstock, sondern wird direkt für die Projektarbeit verwendet. Spenden an die Stiftung in Höhe von bis zu 20 Prozent Ihrer Einkünfte können Sie absetzen.
Wer vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten einem gemeinnützigen Zweck wie der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lässt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen, und die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.

Mehr Informationen über steuerliche und weitere Vorteile einer Zustiftung erhalten Sie in unserer Rubrik Vorteile des Stiftens.
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Unsere Zustifter und ihre Geschichten

Viele hilfsbereite Menschen haben sich bereits dazu entschieden, die Kindernothilfe-Stiftung zu unterstützen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig und dennoch eint sie das gemeinsame Ziel, die Armut von Kindern weltweit zu bekämpfen und die Not zu lindern. Für ihre Unterstützung sind wir sehr dankbar und wir möchten Ihnen diese Gesichter des Stiftens kurz vorstellen.
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Norbert Blüm

Seit der Gründung 1999 war der bekennende Christ und bekannte Politiker Norbert Blüm für 15 Jahre der Vorsitzende des Stiftungsrates der Kindernothilfe-Stiftung. Er fungierte ebenfalls als Botschafter und reiste zum Beispiel nach Peru, um sich selbst ein Bild von den Projekten zu machen. Er engagierte sich vor allem gegen ausbeuterische Kinderarbeit und war der Überzeugung, dass die beste Hilfe die Hilfe zur Selbsthilfe ist. Für ihn war die Kindernothilfe-Stiftung eine Herzensangelegenheit und er verschenkte an seine Enkelkinder Partnerschaften. In unserem Interview mit Norbert Blüm sprachen wir mit ihm über das Stiften für Kinder in Not und darüber, wie er als Student von Stiftungen profitierte.

Ruprecht Eser

Mit leitenden Aufgaben vor und hinter der Kamera beim ZDF wurde der Fernsehjournalist Ruprecht Eser 2008 in den Stiftungsrat der Kindernothilfe-Stiftung berufen. Als Vater von vier Kindern reifte in ihm 2008 die Überzeugung, mehr Zeit für die Mitarbeit in sozialen Projekten zu nutzen, und er entschied sich für die Kindernothilfe. Für Ruprecht Eser ist es wichtig, die Hilfe greifbar zu machen, dem Kind in Not ein Gesicht, einen Namen zu geben, da anonyme Hilfe es schwer hat, die Herzen der Menschen zu erreichen. In unserem Interview mit Ruprecht Eser erfahren Sie mehr.

Jürgen Weerth

Als deutscher Botschafter a.D. hat Jürgen Weerth in seinem Leben schon vieles erlebt. Er sieht sich als Gestalter und möchte mit seinem Engagement bei der Kindernothilfe-Stiftung etwas bewirken. Er bezieht klar Position und handelt nach seinen Prinzipien. Dazu gehört auch, für die Schwächsten in einer Gesellschaft einzustehen. Tatsächlich ist er durch Norbert Blüm zur Kindernothilfe gekommen. In unserem Gespräch mit Jürgen Weerth erzählt er, wie er seine Aufgabe als Botschafter der Kindernothilfe sieht und welche Erfahrungen ihm als deutschem Botschafter besonders in Erinnerung geblieben sind.

Sabine Herrmann

Für Sabine Herrmann ist es von unschätzbarem Wert, dass Menschen in armen Verhältnissen ihr Leben selbst in die Hand nehmen können, um mit der gewonnenen Perspektive aus dem Armuts-Teufelskreis auszubrechen. Sie ist bereits seit Jahren eine überzeugte Stifterin und unterstützt Kinder und deren Familien dabei, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Zum 15-jährigen Jubiläum der Kindernothilfe-Stiftung sprachen wir beim Stiftertreffen mit Sabine Herrmann und stellten ihr die Frage, warum man eigentlich zum Stifter wird und was das Stiften bewirkt.

Achim Mescher

Um sich dauerhaft für eine gute Sache einzusetzen, entschied sich Achim Mescher nach jahrelanger Patenschaft dazu, mit seinem Stiftungsfonds ein Projekt in Ruanda zu unterstützen. Werte wie Gastfreundlichkeit und Großzügigkeit übernahm er von seinen Eltern. Ebenso die Überzeugung, das eigene Glück und den Erfolg mit Menschen zu teilen, die weniger davon haben. In unserem Gespräch mit Achim Mescher erläutert er den Weg zu seinem Stiftungsfonds.

Janita und Johannes Wiggers

Auch Janita und Johannes Wiggers haben unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung ihre eigene Stiftung gegründet und unterstützen die Kindernothilfe bereits seit vielen Jahren. Zu sehen, dass das Geld etwas bewirken kann und wirklich ankommt, sei für sie eine wunderbare Erfahrung gewesen. In unserem Gespräch mit Janita und Johannes Wiggers erzählen die beiden eine bewegende Geschichte über ihr Patenkind Jefferson und eine Freundschaft, die bis heute anhält.

Klaus Rudolph

Der pensionierte Kirchenrat aus Münster Klaus Rudolph hat in seinem Leben schon immer gerne Dinge in Bewegung gesetzt. Durch zwei Schicksalsschläge realisierte Klaus Rudolph zum einen, wie schmerzhaft das Leben manchmal sein kann, und zum anderen, wie wertvoll es ist und dass jeder Tag sinnvoll genutzt werden sollte. Seine Stiftung unterstützt Aidswaisen in Malawi in Südostafrika. In unserem ausführlichen Gespräch mit Klaus Rudolph berichtet er über seine Erlebnisse in Malawi und über sein Leben.

Eva und Horst Herrmann

In Gedenken an ihre verstorbene Tochter Evelin lassen Eva und Horst Herrmann ihren Namen und ihre Liebe zu bedürftigen Kindern in einer Stiftung weiterleben. Die Herrmanns engagieren sich unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung in Indien und ermöglichen jungen Mädchen den Zugang zu Bildung. Diese leben im Schülerinnenwohnheim Deenabandhu Home for Girls in Machilipatnam und erhalten dort alles, was sie für ein selbstbestimmtes Leben brauchen. Erfahren Sie in unserem Porträt zu Eva und Horst Herrmann mehr.

Elsbeth und Tette Hofstra

Das Ehepaar Elsbeth und Tette Hofstra zählte bereits jahrelang zu den Unterstützern der Kindernothilfe, bevor es unter dem Dach der Kindernothilfe-Stiftung die Tette Hofstra-Stiftung gründete. Die Stiftung verhalf unter anderem dabei, die Wasserversorgung von Massai-Familien, einem Nomadenvolk in Kenia, zu verbessern. In unserem Porträt zu Elsbeth und Tette Hofstra stellen wir die beiden vor.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Zustiftung

Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung für die Kindernothilfe-Stiftung ist eine planbare und nachhaltige Investition durch freiwillige Zuwendungen. Die vielseitigen Projekte der Kindernothilfe werden aus dem Gesamtkontingent des Stiftungskapitals gespeist. Mit Ihrer Zustiftung helfen Sie uns dabei, die Arbeit für Not leidende Kinder auch in Zukunft fortzuführen und zu verwirklichen.

Wer kann zustiften?

Zustiften können Privatpersonen, juristische Personen wie Unternehmen, Verbände oder auch ein Verein.

Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Zustiftung?

  • Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung bis zu einer Million Euro werden steuermindernd geltend gemacht.
  • Unternehmer können jährlich vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich wirksam spenden oder stiften.
  • Wer vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten einem gemeinnützigen Zweck wie der Kindernothilfe-Stiftung zukommen lässt, kann sich von der Erbschaftssteuer befreien lassen. Die gezahlte Erbschaftssteuer wird rückerstattet.


    Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie noch Fragen zur Zustiftung? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Frederike Elter und Marco Hofmann stehen Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Haben Sie Fragen? Ich helfe Ihnen gern!