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Trauriges Mädchen (Quelle: Jakob Studnar)

Gewalt gegen Kinder: Wie wir für den Kinderschutz arbeiten

Kinder vor jeglichen Formen von Gewalt zu schützen ist eines der wichtigsten Themen unserer Arbeit. Dafür engagieren wir uns in und an zahlreichen Schutzprogrammen. Basis dafür ist unser Kinderschutz-Konzept.
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Was versteht man unter Gewalt gegen Kinder?

Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation umfasst Gewalt gegen Kinder „alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Misshandlung, der sexuellen Gewalt, der Verwahrlosung, der Vernachlässigung oder der kommerziellen bzw. anderweitigen Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder möglichen Gefährdung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde des Kindes führen, [insbesondere] innerhalb eines von Verantwortung, Vertrauen oder Macht geprägten Verhältnisses.“

Ausführlichere Definitionen und weitere Informationen zu den unterschiedlichen Formen von Gewalt gegen Kinder finden Sie in unserem Kinderschutz-Konzept.

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Cover des Kinderschutzkonzepts der Kindernothilfe

Unser Kinderschutz-Konzept

Hier können Sie die Kinderschutz-Policy der Kindernothilfe gratis downloaden.

Welche Kinder sind (besonders) von Gewalt betroffen?

Gewalt gegen Kinder betrifft Kinder in jedem Land und jeder Gesellschaft - unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Hautfarbe, Religion, kulturellem und sozialem Hintergrund, Behinderung oder sexueller Orientierung.

Laut Angaben der Weltgesundheitsorganisation werden etwa 20 Prozent aller Mädchen und etwa acht Prozent aller Jungen weltweit Opfer von sexueller Gewalt. Manche Kinder sind aufgrund von bestimmten Charakteristiken und Kontexten einem besonderen Risiko ausgesetzt. So sind beispielsweise Kinder mit Behinderungen zweimal so häufig betroffen wie Kinder ohne Behinderungen.

Auch Kinder, die in Institutionen gefördert oder anderweitig betreut werden, unterliegen einem erhöhten Risiko. Die Dunkelziffer ist dabei um ein Vielfaches höher. Viele Fälle von Gewalt werden gar nicht oder erst sehr spät bekannt.

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Wie setzt sich die Kindernothilfe für den Kinderschutz ein?

International

Die Kindernothilfe fördert zahlreiche Schutz-Programme, um Kinder in den geförderten Projekten sowie bei Aktivitäten in Deutschland vor Gewalt zu schützen.
Basis dafür ist das Kinderschutz-Konzept der Kindernothilfe. Dieses verpflichtet alle Personen, die Projekte im Ausland besuchen oder bei Inlandsaktivitäten mitwirken, die festgelegten Grundsätze zu beachten, um so aktiv das Risiko von Gewalt gegen Kinder zu minimieren.
Damit alle Partnerorganisationen eigenständig Kinderschutz-Maßnahmen entwickeln und umsetzen können, führt die Kindernothilfe mit ihnen weltweit Schulungen durch. Partnerorganisationen werden dabei bei der Erarbeitung einer eigenen Kinderschutz-Policy und dem Aufbau eines Kinderschutz-Systems unterstützt.

In Deutschland

Unser Team von Training & Consulting begleitet und berät Schulen, Kitas, Organisationen und Sportvereine dabei, dabei, ein individuelles und kinderrechtsbasiertes Schutzkonzept zu erstellen, um Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen keine Chance zu geben. Außerdem bietet das Team Schulungen und Workshops zu Kinderschutzthemen an, die sensibilisieren, aufklären und die Kompetenzen der Teilnehmenden in ihrem Arbeitsalltag stärken.

Auch in ihrer Bündnis- und Netzwerkarbeit in Deutschland stärkt die Kindernothilfe das Bewusstsein für das Thema Kinderschutz mit Veranstaltungen, Aktivitäten der Arbeitskreise und Kampagnen. So hat die Kindernothilfe im Rahmen der Zusammenarbeit im Verband Entwicklungspolitik deutscher Nichtregierungsorganisationen (Venro) aktiv daran mitgewirkt, das Thema Kinderschutz in den Mitgliedsorganisationen von Venro und darüber hinaus in den jeweiligen Partnerstrukturen im Ausland zu verankern. Durch die Unterzeichnung des "Venro-Kodex zu Kinderrechten: Schutz von Kindern vor Missbrauch und Ausbeutung in der Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfeverpflichten sich die Mitglieder, geeignete Instrumente und Strukturen zur Prävention und zum Umgang mit Missbrauchsfällen zu entwickeln und anzuwenden.
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Wer arbeitet bei der Kindernothilfe für mehr Kinderschutz?

Der Kinderschutz ist eines der wichtigsten Themen in der Arbeit und für die Arbeit der Kindernothilfe. Deshalb ist es uns wichtig, größtmögliche Expertise aufzubringen und zu nutzen. Dafür haben wir ein wirksames System entwickelt, in dem das Zusammenspiel von Rollen und Akteuren den Kinderschutz sichert.
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Kinderschutzteam der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Kinderschutzteam der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)

Kinderschutz-Team

Unser Kinderschutz-Team stellt sicher, dass der Schutz von Kindern mitgedacht wird. Es besteht aus sechs Mitarbeitenden aus dem Programmbereich. Hiervon übernimmt eine Person die Funktion der kinderschutzbeauftragten Person. Das Kinderschutz-Team ist dauerhaft formiert und im Kinderschutz-Fallmanagement-Team vertreten, das bei der Aufarbeitung von Verdachtsfällen zusammenkommt.

Hierbei unterstützt das Kinderschutz-Team bei der Aufklärung der gemeldeten Fälle. Darüber hinaus ist es ein wichtiger Ansprechpartner für die Kontinentalreferate und Partnerorganisationen vor Ort und steht bei der Umsetzung des internen Kinderschutzsystems in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Arbeitseinheiten im Haus. So ist sichergestellt, dass unser Kinderschutzsystem in allen Arbeitsbereichen verankert ist und umgesetzt wird.

Ombudsperson

Zusätzlich hat die Kindernothilfe bereits seit vielen Jahren eine unabhängige Ombudsperson für den Kinderschutz eingesetzt. Prof. Dr. Kerstin Feldhoff, Professorin für Rechtswissenschaft an der Fachhochschule Münster, ist vor allem dann in die Aufklärung von Verdachtsfällen involviert, wenn sich der Verdacht gegen Führungs- oder Leitungspersonen der Kindernothilfe richtet. Dazu steht sie dem Kinderschutz-Team beratend zur Seite und kann gegebenenfalls in das Kinderschutz-Fallmanagement-Team berufen werden. Darüber hinaus unterstützt sie bei Bedarf mit ihrem Fachwissen die Akteur*innen des Kindernothilfe-Kinderschutzsystems.
Als Ombudsperson besteht keine direkte Verbindung zur Kindernothilfe und sie behandelt jedes Anliegen mit der notwendigen Diskretion. Kerstin Feldhoff bringt neben juristischer Expertise die notwendige interkulturelle Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Kindern mit, die Opfer von Gewalt geworden sind.

Kinderschutz-Fallmanagement-Team

Nach Meldung eines Verdachtsfalls konstituiert sich das Kinderschutz-Fallmanagement-Team, welches aus mindestens 3 Personen besteht. Es setzt sich aus der kinderschutzbeauftragten Person, einem Mitglied des Kinderschutz-Teams (i. d. R. des betroffenen Kontinentalreferats) und einem*einer Mitarbeitenden der jeweiligen Arbeitseinheit zusammen. Dem Fallmanagement-Team obliegt die Erfassung des Sachverhaltes im Rahmen seiner Möglichkeiten, um alle weiteren notwendigen Schritte einzuleiten.
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Verdachtsfälle im Kontext der Kindernothilfe

Wenn Sie einen Verdacht von Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche im Rahmen einer Aktivität der Kindernothilfe (z.B. bei einem Projektbesuch oder einer Veranstaltung) melden möchten, wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an uns.

Damit das Kinderschutz-Team der Kindernothilfe schnell reagieren kann, ist es wichtig, möglichst viele Informationen vorliegen zu haben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, um uns einen Verdachtsfall zu melden:

Alle eingehenden Meldungen oder Hinweise und Angaben zu Ihrer Person, dem betroffenen Kind und der verdächtigen Person werden streng vertraulich behandelt.
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Wie geht die Kindernothilfe gemeldeten Fällen von Gewalt gegen Kindern nach?

Die Kindernothilfe hat mit ihrem Kinderschutz-Konzept nicht nur Verhaltensregeln, sondern auch Verantwortlichkeiten bei der Aufklärung bei Verdachtsfällen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche eindeutig geregelt.
Verdachtsfälle, die im Kontext der Arbeit der Kindernothilfe auftreten, können prinzipiell von jeder Person gemeldet werden z.B. durch Reisende, Journalist*innen, Mitarbeitende von Partnerorganisationen, Projekten oder Jugendliche selbst. Darüber hinaus ist jede und jeder Mitarbeitende der Kindernothilfe dazu verpflichtet, auf potenzielle Gefahren für Kinder hinzuweisen und bei jeglichen Fällen von Gewalt nach den Vorgaben des Kinderschutz-Konzepts zu reagieren.

Nach Eingang einer Meldung konstituiert sich das Kinderschutz-Fallmanagement-Team der Kindernothilfe. Abhängig vom individuellen Fall können zusätzlich noch weitere Personen (beispielsweise aus anderen Referaten oder ein*e Vertreter*in der Kindernothilfe-Strukturen oder der Partnerorganisation im jeweiligen Land) ins Fallmanagement-Team berufen werden.

Das sich anschließende Verfahren zur Aufklärung des Verdachts erfolgt nach einem transparenten, festgelegten Verfahren und ist im folgenden Schaubild dargestellt:
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Wie funktioniert das Fallmanagement Kinderschutz bei der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)
Wie funktioniert das Fallmanagement Kinderschutz bei der Kindernothilfe (Quelle: Kindernothilfe)

Textversion des Prozessablaufs anzeigen

Permanente Begleitmaßnahme über den gesamten Prozess:
Schutz, psychologische und medizinische Betreuung sowie soziale Wiedereingliederung des Kindes.

Die Schritte des Fallmanagements:

  1. Meldung eines Verdachts bei der Kindernothilfe oder der Ombudsperson
  2. Einberufung des Fallmanagement-Teams
  3. Erfassung und Prüfung des Sachverhalts durch Fallmanagement-Team
  4. Einschätzung der Situation durch Fallmanagement-Team. Dies führt zu einer von vier möglichen Konsequenzen:
    • Szenario A: Verdacht erhärtet sich nicht ➔ Rehabilitierung
    • Szenario B: Verstoß gegen interne Richtlinien ➔ Interne Sanktionen
    • Szenario C: Verdacht auf strafrechtlichen Verstoß ➔ Weiterleitung an Behörden
    • Szenario D: Verdacht bleibt vage ➔ Spezifische Maßnahmen
  5. Information der beteiligten Personen über Prüfergebnisse
  6. Dokumentation, Aufarbeitung und Abschluss des Falls

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Was ist zu tun, wenn ich einen Fall von Gewalt gegen Kinder außerhalb des Kindernothilfe-Kontextes bemerke?

  • Sie haben einen Fall von Gewalt gegen Kinder beobachtet oder einen konkreten Verdacht, der nicht im Zusammenhang mit der Arbeit der Kindernothilfe steht? Zögern Sie nicht, Ihren Verdacht von Gewalt gegen Kinder zu melden. Ein Kind könnte in Gefahr oder ernsthaft bedroht sein.
    Bitte melden Sie den Fall bei einer zuständigen Organisation oder Behörde und helfen Sie damit bei der Aufklärung. Im Folgenden finden Sie verschiedene Anlaufstellen, die – auf Wunsch auch anonym – kompetent beraten:
  • Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch: Passende Beratungsstellen und Angebote vor Ort lassen sich schnell per Postleitzahlen-Suche finden.
  • Kinderschutzbund: Der Kinderschutzbund hilft dabei, Beratungsstellen vor Ort zu finden.
  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch: Hilfesuchende und Angehörige finden Unterstützung beim bundesweiten Hilfetelefon Sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530. Die Beratung ist anonym, kostenfrei und steht Betroffenen, Fachkräften sowie dem sozialen Umfeld zur Verfügung.
  • Nummer gegen Kummer:

    - Kinder- und Jugendtelefon:116 111 (Mo - Sa 14:00-20:00 Uhr)
    - Elterntelefon: 0800 111 0 550 (Mo - Fr 9:00-17:00 Uhr)

  • Außerdem: Familienberatungsstellen vor Ort, Jugendämter vor Ort, Polizei

Darüber hinaus können Sie hier unser Informationsblatt mit Kontaktadressen bei (sexualisierter) Gewalt herunterladen.

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