Gemeinsam mit 100 Organisationen fordert die Kindernothilfe: "Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!"
(Duisburg, 25.03.2021) Die Kindernothilfe fordert gemeinsam mit mehr als 100 Organisationen in einem gemeinsamen Appell die Bundestagsfraktionen und die Bundesländer auf, sich bis zur Sommerpause auf ein Gesetz zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz zu einigen, welches den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Der Aufruf „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“, der anlässlich der für morgen angesetzten ersten Lesung im Bundesrat veröffentlicht wurde, kritisiert den vorgelegten Gesetzentwurf als unzureichend, da er keine Stärkung der Kinderrechte bedeute. Den Appell haben neben der Kindernothilfe, das Deutsche Kinderhilfswerk, UNICEF Deutschland und der Kinderschutzbund unterzeichnet.
Wörtlich heißt es im Appell: „Eine Grundgesetzänderung muss zu einer Verbesserung der Rechtsposition von Kindern in Deutschland beitragen. Sie darf in keinem Fall hinter die UN-Kinderrechtskonvention, Art. 24 der europäischen Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zurückfallen, die spezifische Kinderrechte gegenüber dem Staat anerkennt. Wir fordern nun eine zügige Einigung unter Einbezug der Zivilgesellschaft einschließlich von Kindern und Jugendlichen, die diesen Eckpunkten Rechnung trägt. Denn Kinderrechte gehören ins Grundgesetz – aber richtig!“
„Kinder haben ein Recht darauf, bei Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden“, so Lea Kulakow, Kinderrechtsexpertin der Kindernothilfe. „Es ist längst überfällig, dies angemessen im Grundgesetz festzuhalten und auch die Strukturen dafür zu schaffen.“
Die Organisationen fordern, dass folgende Elemente in der Formulierung zur Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz enthalten sein sollten:
- das Recht des Kindes auf Anerkennung als eigenständige Persönlichkeit;
- die Berücksichtigung des Kindeswohls als ein vorrangiger Gesichtspunkt bei allen Entscheidungen, die Kinder betreffen;
- das Recht des Kindes auf Beteiligung, insbesondere die Berücksichtigung seiner Meinung entsprechend Alter und Reifegrad;
- das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung;
- das Recht des Kindes auf Schutz, Förderung und einen angemessenen Lebensstandard;
- die Verpflichtung des Staates, für kindgerechte Lebensbedingungen Sorge zu tragen.
Der gemeinsame Appell „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“ mit einer Liste aller Organisationen kann unter https://www.kindernothilfe.de/kinderrechte heruntergeladen werden.