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Kommentar der Initiative Lieferkettengesetz
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Bundesregierung einigt sich auf abgeschwächtes Lieferkettengesetz

Kindernothilfe Frauenprojekt Nähmaschine Pakistan
(Quelle: Kindernothilfe-Partner)
Kindernothilfe Frauenprojekt Nähmaschine Pakistan
(Quelle: Kindernothilfe-Partner)
Berlin, 12.02.2021. Die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Einigung auf einen Kompromiss für ein Lieferkettengesetz kommentiert Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“. Die Kindernothilfe ist Teil dieses Bündnisses.

„Der heutige Kompromiss ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung: ‚Made in Germany‘ darf nicht länger für Kinderarbeit oder Fabrikeinstürze in den Lieferketten deutscher Unternehmen stehen. Ein Anfang hierfür ist jetzt gemacht. Das ist auch ein Erfolg all der zivilgesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaftler*innen, Unternehmen und hunderttausenden Bürger:innen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz aussprechen.

Klar ist aber: Ein wirkungsvolleres Gesetz wäre möglich gewesen. Doch offenbar sind der CDU ihre guten Beziehungen zu den Wirtschaftsverbänden wichtiger als der effektive Schutz von Menschenrechten und Umwelt. Nur so ist zu erklären, dass das Gesetz zunächst nur für so wenige Unternehmen gilt. Durch die fehlende zivilrechtliche Haftung wird Opfern von schweren Menschenrechtsverletzungen ein verbesserter Rechtsschutz vor deutschen Gerichten verwehrt. Und auch die Pflicht zur Einhaltung von Umweltstandards berücksichtigt das Gesetz nur marginal – hier gibt es dringenden Nachbesserungsbedarf.

Umso wichtiger ist es, dass in Zukunft eine Behörde prüfen wird, ob sich Unternehmen an ihre Sorgfaltspflichten halten. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist ein großer Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen.

Die Bundestagsabgeordneten fordern wir nun dazu auf, sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten von Unternehmen den UN-Leitprinzipien entsprechen. Ein Lieferkettengesetz muss auch Umweltstandards abdecken und eine zivilrechtliche Haftungsregelung enthalten, um die Schadensersatzansprüche von Betroffenen zu stärken.“

Hintergrund:
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss aus 124 zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchlichen Akteuren. Eine ausführliche Analyse des heute vorgestellten Gesetzentwurfs wird das Bündnis in Kürze vorlegen. Weitere Informationen unter www.lieferkettengesetz.de.

Kontakt:
Johannes Heeg, Sprecher „Initiative Lieferkettengesetz”, Tel.: 0151-10611346, E-Mail: presse@lieferkettengesetz.de


Die Initiative Lieferkettengesetz wird getragen von:

Arbeitsgemeinschaft der Eine Welt-Landesnetzwerke in Deutschland e.V. (agl), Brot für die Welt, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Christliche Initiative Romero e.V. (CIR), CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), Forum Fairer Handel e.V., Germanwatch e.V., Greenpeace e.V., INKOTA-netzwerk e.V., Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR e. V., Oxfam Deutschland e.V., SÜDWIND e.V., ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, WEED - Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung e.V., Weltladen-Dachverband e.V., Werkstatt Ökonomie e.V.

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Als eine der größten christlichen Kinderrechtsorganisationen in Europa unterstützt die Kindernothilfe seit mehr als 60 Jahren benachteiligte Mädchen und Jungen auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben. Sie fördert rund 600 Projekte und leistet humanitäre Hilfe. Zurzeit schützt, stärkt und fördert die Kindernothilfe mehr als 2 Millionen Kinder und ihre Familien und Gemeinschaften in insgesamt 32 Ländern der Erde, um ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern.
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Portrait von Advocacy Officer, Lea Kulakow (Quelle:Ralf Krämer)

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